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Magdeburg, den 12.12.2003

Redebeitrag von Minister Jeziorsky zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landesverwaltung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 205/03 Magdeburg, den 12. Dezember 2003 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Minister Jeziorsky zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landesverwaltung TOP 7 der Landtagssitzung am 11./12 Dez. 2003 Anrede, am 18. September hatte die Landesregierung den heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landesverwaltung eingebracht. Mit der heutigen Beschlussfassung schafft der Landtag die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Landesverwaltungsamts ab dem 1. Januar 2004. Dazwischen lag eine intensive parlamentarische Arbeit, für deren zügigen Fortgang ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken möchte. Anrede, die parlamentarischen Beratungen haben die Zielsetzung der Landesregierung, Sonderbehörden soweit wie möglich aufzulösen, bestätigt. 9 Staatliche Schulämter, 10 Staatliche Seminare, die zwei ämter für Versorgung und Soziales sowie das Landesamt für Versorgung und Soziales werden mit den drei Regierungspräsidien in einem Landesverwaltungsamt zusammengelegt. Dieses Landesverwaltungsamt mit sieben Abteilungen wird 2.342 Stellen haben. Dabei werden in der Abteilung 7 Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahrgenommen. In der Beschlussfassung ist vorgesehen, dass diese Bereiche durch die Landesregierung ab dem 1. Januar 2004 neu geregelt werden können. Bei dieser Neustrukturierung werden die Rechte des Landesparlaments durch den Zustimmungsvorbehalt für eine Rechtsverordnung der Landesregierung gewahrt. Mit der Errichtung des Landesverwaltungsamts zum 1 Januar 2004 wird die Vorgabe aus dem § 2 Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz für eine effizientere und effektivere Landesverwaltung umgesetzt. Die neue Behörde wird das Dienstleistungszentrum für die Ministerien und die übrige allgemeine Landesverwaltung sein. Zukünftig haben Investoren und Kommunen nur noch einen zentralen Ansprechpartner. Verstärkt wird auch die Beratungsfunktion. Dies wird an der Einrichtung eines Referats Kommunalservice deutlich. Unter dem Dach des Landesverwaltungsamts wird eine Vielzahl von Landesaufgaben koordiniert und gebündelt. Mit Ausnahme der Schul- sowie der Versorgungs- und Sozialverwaltung wird jede Aufgabe nur an einem der drei Standorte Halle, Magdeburg oder Dessau wahrgenommen. Gegenüber den bisherigen drei Regierungspräsidien wird damit eine neue Behördenstruktur geschaffen, die Vorbildcharakter in der gesamten Bundesrepublik beanspruchen kann. Mit dem Landesverwaltungsamt ist eine Stelleneinsparung von rund 400 Stellen verbunden, weil Querschnitts- und Service-Dienstleistungen nur noch einmal vorgehalten werden müssen. So werden für diesen Bereich künftig lediglich 11 % des Gesamtstellenbestandes vorgehalten. Vergleicht man dies mit anderen Bereichen, in denen zum Teil 20 % bis 30 % in diesem Aufgabenfeld tätig sind, wird deutlich, dass wir hier auf dem Weg zu einer schlanken und effizienten Verwaltung einen deutlichen Schritt vorankommen. Hinzu kommt, dass wir Serviceleistungen für die Verwaltungsarbeit verstärkt unter betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten organisieren. Beispielsweise wird das als LHO-Betrieb geführte Landesinformationszentrum die gesamte IT-Betreuung des Landesverwaltungsamtes übernehmen. Anrede, neben dem Hauptsitz des Landesverwaltungsamts in Halle werden Außenstellen in Magdeburg und Dessau eingerichtet. In Magdeburg werden rund 600 Bedienstete arbeiten. Sie werden landesweit die Bereiche Hoheitsangelegenheiten, öffentliche Sicherheit bearbeiten. Ferner sind sie zuständig für das Bau- und Wohnungswesen sowie die Denkmalpflege. Hinzu kommen Teile der Schulaufsichts- sowie Versorgungs- und Sozialverwaltung. Am Standort Dessau sind etwa 110 Bedienstete für das Landesverwaltungsamt tätig. Sie sind in den Bereichen Arbeitsförderung, Rehabilitierung sowie Aussiedlerangelegenheiten und Integrationsfragen tätig. Auch hier werden schulaufsichtsrechtliche und versorgungsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet. Dessau als Behördenstandort verliert jedoch keineswegs an Bedeutung. Neben der Landeshauptkasse wird als Teil der Oberfinanzdirektion Magdeburg in Dessau auch die Bearbeitung der Bezügezahlungen des Landes hier konzentriert. Welche Einsparungen bringt nun die Neuordnung der Landesverwaltung? Allein durch die Integration der Schulaufsicht können sieben angemietete Objekte in Halle, Eisleben, Weißenfels, Magdeburg, Staßfurt, Dessau und Gräfenhainichen mit jährlichen Mietkosten von insgesamt rund 840.000 Euro mit einer Gesamtfläche von rund 8.100 Quadratmetern aufgegeben werden. Neun landeseigene Liegenschaften können durch die Konzentration in vorhandenen Verwaltungsstandorten einer neuen Nutzung zugeführt werden oder verkauft werden. Dadurch können auch Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten gesenkt werden. Nach ersten Feststellungen belaufen sich die Kostenvorteile hierfür auf jährlich über 1 Million Euro. Die wesentliche Einsparung ergibt sich jedoch in Hinblick auf den bereits genannten Personalabbau, der insbesondere durch die Organisationsveränderungen ermöglicht wird. Ein Teil der Stelleneinsparung ist im laufenden Haushaltsjahr im Vorgriff auf die Bildung der neuen Behörde bereits umgesetzt. Wenn die genannte Gesamtgröße von 400 Stellen eingespart sein wird ¿ und ich gehe davon aus, dass das bis 2006 der Fall sein wird ¿ können weitere erhebliche Einsparungen realisiert werden. Meine Damen und Herren von der SPD, einen Teil dieser Synergieeffekte würden wir verspielen, wenn wir Ihrem änderungsantrag folgen würden. In der gestrigen Haushaltsdebatte ist die Finanzsituation des Landes doch deutlich geworden. Ich halte es für unverantwortlich, wenn Sie jetzt fordern, dass wir auf Rationalisierungs- und Einsparpotentiale verzichten sollen. Im übrigen sind Ihre Vorstellungen doch bereits in den Ausschussberatungen ausführlich diskutiert worden. Sie konnten auch dort keine tragfähigen Alternativen anbieten. Das Gleiche gilt auch für Ihren Entschließungsantrag: Tragfähige Alternativen bieten Sie auch hier nicht! Lassen Sie mich ¿ ohne dass ich die Ausschussberatungen hier wiederholen möchte ¿ klar stellen: Alle Organisationsmodelle, die der Gesetzentwurf ermöglicht, sind schlüssig. Die von Ihnen angesprochenen möglichen Entwicklungen des Bundesrechts können durchaus flexibel berücksichtigt werden. Wir werden auch in diesem Bereich alle vorhandenen Rationalisierungspotentiale ausschöpfen. Anrede, mit der Gründung des Landesverwaltungsamts ist zwar ein wichtiges Etappenziel erreicht, der Prozess der Verwaltungsmodernisierung aber noch keineswegs abgeschlossen. Natürlich wird die von der Landesregierung forcierte Funktionalreform die zukünftige Struktur des Landesverwaltungsamts beeinflussen. Die aufgestellten Aufgabenkataloge werden derzeit von den kommunalen Spitzenverbänden in ihren Gremien diskutiert. Ich bin optimistisch, dass bei weiterhin konstruktiven Gesprächen zwischen allen Beteiligten im Frühjahr 2004 ein Gesetzentwurf zur Funktionalreform in den Landtag eingebracht werden kann. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2005 vorgesehen. Schon an diesem Beispiel zeigt sich, dass das Landesverwaltungsamt des Jahres 2005 nicht denselben Aufgabenbestand haben wird, wie das Landesverwaltungsamt, das am 1. Januar 2004 seine Arbeit aufnehmen wird. Anrede, ich bin mir sicher, das wir mit diesen Gesetzgebungsvorhaben einen wesentlichen Schritt hin zu einer kostengünstigen und effizienten Verwaltung vollziehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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