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Magdeburg, den 29.12.2003

Verschießen von Silvesterfeuerwerk

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/03 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 214/03 Magdeburg, den 29. Dezember 2003 Verschießen von Silvesterfeuerwerk aus Schreckschusswaffen Innenminister Klaus Jeziorsky weist im Zusammenhang mit dem Verschießen von Silvesterfeuerwerk aus Schreckschusswaffen darauf hin, dass dabei die Sicherheitshinweise der Hersteller von Schreckschusswaffen und pyrotechnischer Munition einzuhalten sind. Jeziorsky: "Schreckschusswaffen dürfen ohne Erlaubnis nur auf dem eigenen Grundstück abgeschossen werden, wenn dabei sichergestellt ist, dass die abgeschossene Silvestermunition das Grundstück nicht verlassen kann. Ein Schießen insbesondere aus offenen Fenstern oder von Balkonen ist dagegen nicht erlaubt." Darüber hinaus seien die ordnungsrechtlichen Beschränkungen, die für Feuerwerk allgemein gelten, zum Beispiel Rücksichtnahme auf in der Nähe befindliche Altenheime, ausreichender Abstand zu brennbaren Objekten auch unter Berücksichtigung einer möglichen Abdrift des Geschosses durch Wind, ebenfalls zu beachten. Einen sogenannten "kleinen Waffenschein" braucht derjenige, der sein eigenes Grundstück verlässt und die Schreckschusswaffe griffbereit bei sich trägt. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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