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Magdeburg, den 13.01.2004

?Initiative Mitteldeutschland? ? Zustimmung für engere Zusammenarbeit im Justizvollzug

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 018/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 018/04 Magdeburg, den 13. Januar 2004 ¿Initiative Mitteldeutschland¿ ¿ Zustimmung für engere Zusammenarbeit im Justizvollzug Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden künftig auch im Justizvollzug enger zusammenarbeiten. Sachsen-Anhalts Landesregierung stimmte in der heutigen Kabinettssitzung entsprechenden Verwaltungsabkommen zu. Die im Rahmen der ¿Initiative Mitteldeutschland¿ getroffenen Vereinbarungen würden nun von den Justizministern der drei Länder paraphiert, sagte Sachsen-Anhalts Ressortchef, Curt Becker, nach der Ministerrunde. So werden Justizvollzugsanstalten der drei Länder so genannte Sicherheitspartnerschaften bilden. Damit soll unter anderem bei der länderübergreifenden Verlegung besonders gefährlicher oder gefährdeter Straftäter stärker als bisher kooperiert werden. Außerdem werden gemeinsame Sicherheits- und Revisionsgruppen gebildet werden. Aufgaben dieser speziell ausgebildeten Einsatzgruppen sollen beispielsweise umfassende Durchsuchungen der Vollzugsanstalten sein. Die Arbeit der Spezialkräfte soll die Kontrollen ergänzen, die von den Bediensteten der einzelnen Gefängnisse regelmäßig durchgeführt werden. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften sind auch der Austausch von Personal sowie gegenseitige Hospitationen vereinbart. Außerdem wird vereinbart, dass Sachsen-Anhalt das Vollzugskrankenhaus in Leipzig stärker als bisher nutzen wird. ¿Sachsen-Anhalt hat kein eigenes Vollzugskrankenhaus¿, begründete Justizminister Curt Becker. Es seien zwar bereits in der Vergangenheit kranke Gefangene, die stationär behandelt werden mussten, nach Leipzig gebracht worden. Dies werde nun jedoch verstärkt. So sollten jetzt auch Gefangene in der psychiatrischen Abteilung des Vollzugskrankenhauses behandelt werden, was unter anderem teilweise während des Alkoholentzuges erforderlich ist. Des Weiteren kann Sachsen-Anhalt künftig weibliche Gefangene, bei denen eine entsprechende Behandlung notwendig ist, in der Sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Dresden unterbringen. Zudem wird vereinbart, dass weibliche Gefangene mit Kindern bis zu drei Jahren bzw. schwangere Gefangene in der Mutter-Kind-Abteilung der JVA Chemnitz untergebracht werden können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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