Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 012/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 012/04 Magdeburg, den 22. Januar 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur änderung des Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung TOP 6 der Landtagssitzung am 22./23. Januar 2004 Anrede, mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf soll die Geltungsdauer des Unterbringungsgesetzes verlängert werden. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 20. November letzten Jahres hatte ich bereits auf die Unverzichtbarkeit dieser Regelungen hingewiesen: Ohne das Unterbringungsgesetz müssten verurteilte Straftäter nach Verbüßung der Strafe auch dann aus der Haft entlassen werden, wenn aus nach der Verurteilung zu Tage getretenen Gründen davon auszugehen ist, dass von ihnen erhebliche gegenwärtige Gefahren ausgehen und sie weitere schwere Straftaten begehen werden. Anrede, wie Sie alle wissen, ist auch deshalb Eile geboten, weil das planmäßige Außer-Kraft-Treten des Gesetzes am 9. März 2004 zur Entlassung eines derzeit untergebrachten, ganz besonders gefährlichen Mörders führen würde, bei dem auf Grund seiner schweren Persönlichkeitsstörung mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer sehr schnellen Wiederholung brutaler Straftaten bis hin zur Tötung wehrloser Opfer ausgegangen werden muss. Zu der vorgesehenen Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes gibt es insbesondere auf Grund fehlender bundesrechtlicher Regelungen derzeit keine brauchbare Alternative, um die Bevölkerung vor den hier in Rede stehenden besonders rückfallgefährdeten Straftätern wirksam zu schützen. Anrede, den Mitgliedern des federführenden Ausschusses für Inneres und des mitberatenden Ausschusses für Recht und Verfassung möchte ich an dieser Stelle für die geleistete Arbeit und vor allem für die Bereitschaft zur Durchführung der außerplanmäßigen Ausschusssitzungen danken. Die Arbeit in den Ausschüssen hat zu der ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung geführt, die eine Verlängerung der Geltungsdauer des Unterbringungsgesetzes um 1 Jahr vorsieht. Wenngleich aus Gründen der Rechtssicherheit eine längere Geltungsdauer wünschenswert gewesen wäre, wird der erforderliche Schutz der Bevölkerung unseres Landes nunmehr zunächst für ein weiteres Jahr gewährleistet. Ich gehe davon aus, dass das Unterbringungsgesetz hier und in den Ausschüssen spätestens dann erneut erörtert werden muss, wenn das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, dass die Länder für diese Regelungen die Gesetzgebungskompetenz besitzen. Für die Zukunft will ich meine Position schon jetzt deutlich machen: Straftäter, die vom Unterbringungsgesetz erfasst werden, haben schon unendliches Leid anderen Menschen zugefügt. Ich werde mich daher auch weiterhin dafür einsetzen, dass sich dieses nicht wiederholen kann. Anrede, ich schließe mich daher der vorliegenden Beschlussempfehlung an und bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der von den Ausschüssen vorgesehenen Fassung zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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