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Magdeburg, den 27.01.2004

Sachsen-Anhalt fordert Bundesgesetz zum ?Bodenreformurteil?/ Agrarministerin Wernicke: ?Betroffene schnellstmöglich informieren?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 043/04 Magdeburg, den 27. Januar 2004 Sachsen-Anhalt fordert Bundesgesetz zum ¿Bodenreformurteil¿/ Agrarministerin Wernicke: ¿Betroffene schnellstmöglich informieren¿ Das Kabinett hat sich heute mit den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Abwicklung der Bodenreform befasst. In Sachsen-Anhalt sind etwa 18.000 Einzelfälle mit insgesamt 26.000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen. Da das Gericht seine Entscheidungsgründe noch nicht mitgeteilt hat, sind Fragen der Rückgewährung von Flächen, Entschädigungszahlungen oder sonstige Regelungen noch offen. Zur Frage der Entschädigung hat das Gericht jetzt die Kläger und die Bundesrepublik aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Sachsen-Anhalt rechnet mit enormen finanziellen Belastungen in Folge des Urteils. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke bekräftigte die Forderung an den Bund, sich daran zu beteiligen. Es dürfe jetzt zu keiner Ungleichbehandlung zwischen den Erben der Neubauern kommen, fordert Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke. Deshalb müsse der Bund diese Fragen in einem Bundesgesetz regeln: ¿Jeder muss das gleiche Recht erhalten.¿ Es dürfte weder Unterschiede zwischen den Bundesländern noch Unterschiede zwischen Erben, die geklagt und Erben, die nicht geklagt hätten, geben. Sachsen-Anhalt wird deshalb in Kürze zu einer Beratung der neuen Bundesländer einladen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Schon jetzt sei absehbar, dass die abschließende Lösung der Bodenreformproblematik Jahre dauern werde, so Wernicke. Wernicke forderte den Bund ebenso auf, die Betroffenen schnellstmöglich zu informieren, wie sie ihre Rechte wahren könnten, um Rechtsverluste zu vermeiden. Schließlich handele es sich um ein Bundesgesetz. Betroffene Erben können sich mit ihrem Anliegen aber auch unverbindlich an die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung wenden. Das Landwirtschaftsministerium hat inzwischen mit der Recherche der Verträge über die Bodenreformflächen begonnen. Von den 26 000 Hektar land- und forstwirtschaftlichen Flächen wurden nach jetzigem Stand etwa 825 Hektar Ackerflächen und 750 Hektar Forstflächen verkauft. Der überwiegende Teil der Flächen ist im Besitz der landeseigenen Landgesellschaft. Das Ministerium hat den Verkauf von weiteren land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus der Abwicklung der Bodenreform zunächst gestoppt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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