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Magdeburg, den 28.01.2004

Zahlungsschonfrist für fällige Steuerzahlungen von 5 auf 3 Tage verkürzt / Finanzminister Karl-Heinz Paqué empfiehlt die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 005/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 005/04 Magdeburg, den 28. Januar 2004 Zahlungsschonfrist für fällige Steuerzahlungen von 5 auf 3 Tage verkürzt / Finanzminister Karl-Heinz Paqué empfiehlt die Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren Durch das Steueränderungsgesetz 2003 des Bundes vom 15. Dezember 2003 wurde festgelegt, dass die Zahlungsschonfrist für alle Steuern, die nach dem 31. Dezember 2003 fällig werden, nicht mehr wie bisher fünf, sondern drei Tage beträgt. Finanzminister Paqué erläuterte dazu: ¿Das bedeutet, dass für fällige Steuerzahlungen, die nicht bis drei Tage nach Fälligkeit geleistet wurden, bereits Säumniszuschläge gemäß der Abgabenordnung erhoben werden müssen. Bisher war dies erst dann der Fall, wenn die Zahlungen um mehr als fünf Tage verspätet erfolgten.¿ Eine Zahlungsschonfrist von nunmehr drei Tagen gilt bei Überweisung des fälligen Betrages, nicht aber  bei Scheckzahlung. Das heißt: · Bei Überweisungen auf ein Konto des Finanzamtes (Finanzkasse) gilt die Zahlung an dem Tag als wirksam geleistet, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamtes gutgeschrieben wird. · Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung an dem Tag als geleistet, an dem der Scheck dem Finanzamt zugegangen ist. In diesem Falle wird ¿ wie bisher ¿ keine Zahlungsschonfrist gewährt. Säumniszuschläge entstehen dann, wenn der Scheck erst nach Ablauf des Fälligkeitstages bei der zuständigen Finanzkasse eingegangen ist. Finanzminister Paqué: ¿Um sicher zu gehen, dass keine Zahlungsfristen versäumt und damit Säumniszuschläge fällig werden, empfehle ich, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Bei erteilter Lastschrift-Einzugsermächtigung an das Finanzamt ist die Verkürzung der Zahlungsschonfrist ohne Bedeutung, da bei Vorlage einer Einzugsermächtigung die Steuerschuld als am Fälligkeitstag entrichtet gilt.¿ Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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