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Magdeburg, den 02.02.2004

Flächenstilllegungssatz von mindestens 5 Prozent für 2004 verbindlich durch EU festgelegt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 007/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 007/04 Magdeburg, den 16. Januar 2004 Flächenstilllegungssatz von mindestens 5 Prozent für 2004 verbindlich durch EU festgelegt Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 2322/03 im Amtsblatt der Europäischen Union ist die obligatorische Flächenstilllegung für das Jahr 2004 wie bereits zum Jahresende 2003 in Aussicht gestellt auf 5 Prozent festgelegt. Den Landwirten stellt sich nunmehr die Aufgabe, hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen zur Erzeugung und Verwertung nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen eine Entscheidung zu treffen. Die notwendigen Verträge für den Anbau von Winterungen als nachwachsender Rohstoff sind bis zum 31. Januar abzuschließen. Neu ab 2004 ist, dass es für den Anbau von Energiepflanzen außerhalb des Anbaus auf Stilllegungsflächen eine Beihilfe von 45 Euro je Hektar gibt. In der Verordnung (EG) Nr. 2237/03 vom 24. Dezember 2003 sind in Kapitel 8 die Anforderungen für den Erhalt der Beihilfen für Energiepflanzen festgeschrieben. Der Verordnungstext kann in den zuständigen ämtern eingesehen werden. Für die Entscheidungshilfe soll auf folgende Fakten hingewiesen werden: Die obligatorische Flächenstilllegung von mindestens 5 Prozent ist bei Anträgen auf Flächenzahlung mit Stilllegungsverpflichtung grundsätzlich einzuhalten. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf diesen Stilllegungsflächen ist unter den gleichen Bedingungen wie im Vorjahr weiterhin gestattet. Dafür wird jedoch ausschließlich die Stilllegungsprämie gewährt. Ein Anbau von Energiepflanzen außerhalb der Flächenstilllegung wird im Antrag auf Flächenzahlung und bei Einhaltung aller diesbezüglichen Anforderungen zusätzlich zur Direktbeihilfe mit 45 Euro je Hektar gefördert. Die dafür notwendige Codierung ist im Antrag auf Flächenzahlung mit entsprechenden Ausfüllhinweisen enthalten. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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