OLG Naumburg bestätigt: Land kann wasserwirtschaftliche Ressourcen ohne Einschränkungen privatisieren
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 010/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 010/04 Magdeburg, den 23. Januar 2004 OLG Naumburg bestätigt: Land kann wasserwirtschaftliche Ressourcen ohne Einschränkungen privatisieren Sachsen-Anhalt kann wie geplant ohne Einschränkungen seine wasserwirtschaftlichen Ressourcen privatisieren. Das Oberlandesgericht Naumburg hat am Donnerstag die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg vom 12. November 2003 bestätigt, wonach die Neuordnung der Wasseraktivitäten des Landes umgesetzt und ein Bieterverfahren zur Veräußerung der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH durchgeführt werden kann. Das Oberlandesgericht Naumburg hat zudem die vom Landgericht vorgenommene Einschränkung aufgehoben, wonach zunächst nur 50 Prozent der Anteile an der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH veräußert werden dürfen. Nunmehr sind sämtliche Anteile veräußerbar. Umweltministerin Petra Wernicke sprach von einem Erfolg für das Land und erklärte: "Das Oberlandesgericht hat das Vorgehen des Landes bestätigt. Damit ist der Weg frei, die dringend erforderliche Reorganisation unserer Wasseraktivitäten umsetzen. In diesem Zusammenhang werden wir auch die Anteile an der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH an einen kompetenten Fachinvestor veräußern." Mit der Hereinnahme privatwirtschaftlichen Engagements ist die Erwartung verbunden, betriebliche Entwicklungspotenziale in der Fernwasserversorgung stärker als bisher ausschöpfen zu können. Dadurch soll die Fernwasserversorgung auf eine langfristig solide Basis gestellt und weiter ausgebaut werden. Das dazu erforderliche Bieterverfahren kann jetzt weiter durchgeführt werden. Die nur vorübergehende Betätigung des Landes im Fernwasserbereich soll also zugunsten der Einbindung privatwirtschaftlichen Know-hows und entsprechender Ressourcen beendet werden. Von der Privatisierung nicht betroffen sind die Talsperren, der Hochwasserschutz und sonstige Landesaufgaben im Wasserbereich. Diese bleiben weiterhin in der Hand des Landes. Hintergrund: Die Aufgaben der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH (FSA), einer 100%-Tochter des Talsperrenbetriebs Sachsen-Anhalt, umfassen fernwassertypische Aktivitäten. Diese bestehen aus einzelnen Leitungen für die Durchleitung von Fernwasser, zwei mittelbare Beteiligungen an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH und einige Verträge zur Belieferung von Weiterverteilern mit Rohwasser. Die fernwassertypischen Aktivitäten werden erst seit rund sechs Jahren vom Land wahrgenommen. In Folge der Insolvenz der MIDEWA hatte das Land Sachsen-Anhalt in 1998 die kommunalen Gesellschafter durch einen Forderungsverzicht über 85 Millionen Mark und durch die übernahme eines 200-Millionen-Mark-Kredites entlastet. Im Gegenzug übernahm sie dafür die Fernwasseraktivitäten, die sie dann zunächst in den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, zum Beginn dieses Jahres in die FSA eingebracht hat. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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