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Magdeburg, den 02.02.2004

Tarifverhandlungen für pädagogische Mitarbeiter an öffentlichen Schulen vertagt / Landesregierung weist Forderungen der Gewerkschaften zurück

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 006/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 006/04 Magdeburg, den 30. Januar 2004 Tarifverhandlungen für pädagogische Mitarbeiter an öffentlichen Schulen vertagt / Landesregierung weist Forderungen der Gewerkschaften zurück Gemeinsame Presseerklärung des Ministeriums für Finanzen und des Kultusministeriums Bei den Tarifverhandlungen für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen am Freitagnachmittag hat die Landesregierung deutlich gemacht, dass sie den überzogenen Forderungen der Gewerkschaften nicht folgen wird. Sie hat aber ihre Bereitschaft erklärt, den derzeit geltenden Tarifvertrag zu gleichen Konditionen weiter zu führen, d. h., das Land ist bereit, eine Vergütung in Höhe von 77,5 % zu zahlen und für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen zu gewähren. Dieses aus Sicht der Landesregierung nur unter größten Anstrengungen finanziell absicherbare Angebot wurde von der Gewerkschaftsseite als unzureichend und nicht akzeptabel zurückgewiesen. Nach den vom Kultusministerium ermittelten Daten würde ein Tarifabschluss, der über den derzeit geltenden Tarifvertrag hinausgeht, zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung des Landeshaushalts führen. Der kurz- und mittelfristige Bedarf an pädagogischen Mitarbeitern rechtfertigt außerdem keinen Aufwuchs. Es würde auch objektiv nicht benötigte Arbeitszeit bezahlt werden müssen. Die Landesregierung verkennt nicht, dass die längerfristige Festschreibung der Arbeitszeit auf 77,5 % im Einzelfall zu einer schwierigen sozialen Situation führen kann. Sie ist allerdings der Auffassung, dass der angebotene Kündigungsschutz für die geplante Laufzeit des Tarifvertrages eine angemessene Gegenleistung ist. Dem Angebot liegen drei Maßgaben zu Grunde: - Sicherung der pädagogischen Betreuung der Kinder - Schaffung von Arbeitsplatzsicherheit für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer ausgesprochen schwierigen Zeit - Finanzierbarkeit Alle drei Komponenten zu einem gerechten Interessenausgleich zusammenzuführen, hat die Landesregierung mit ihrem Angebot versucht. ¿Dieses ,magische Dreieck` kann nur funktionieren, wenn die Tarifvertragsparteien die Basis eines gerechten Interessenausgleiches nicht verlassen¿, erklärte Kultusstaatsekretär Winfried Willems. Finanzstaatssekretär Ulrich Koehler sagte: ¿Die Leistungen, die die öffentliche Hand für die pädagogische Betreuung der Kinder in den Schulen erbringt, müssen finanzierbar und gegenüber dem Steuerzahler vertretbar bleiben.¿ Gewerkschaften und Landesregierung haben vereinbart, die Verhandlungen am 03. März 2004 fortzusetzen. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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