Unternehmensfusionen: Bauminister Daehre sieht Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Zusammenschlüssen als wichtigen Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 056/04 Magdeburg, den 3. Februar 2004 Unternehmensfusionen: Bauminister Daehre sieht Befreiung von Grunderwerbsteuer bei Zusammenschlüssen als wichtigen Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat den jüngsten Gesetzesbeschluss des Bundestages begrüßt, wonach ostdeutsche Wohnungsunternehmen bei Fusionen innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre keine Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent der Erwerbskosten) entrichten müssen. ¿Mit dieser Entscheidung ist eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich kleinere Unternehmen und Genossenschaften zu wirtschaftlich stabileren Einheiten zusammenschließen können", sagte er heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg, in der er die Mitglieder der Landesregierung über die beschlossenen Veränderungen informiert hatte. Die Grunderwerbsteuerbefreiung sei ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Wohnungsleerstands in Sachsen-Anhalt und den anderen ostdeutschen Bundesländern, betonte der Minister. Daehre forderte die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften im Land auf, die bis 1. Juli 2006 befristeten Möglichkeiten zu nutzen und so auch den notwendigen Stadtumbau voranzubringen. Angesichts der komplizierten Lage auf dem Wohnungsmarkt sei es ein ¿geradezu zwingendes Gebot wirtschaftlicher Vernunft, diese Chance aufzugreifen und durch Zusammenschlüsse für überlebensfähige Unternehmensgrößen zu sorgen¿. Zu Ihrer Information: Die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften geht auf eine Bundesratsinitiative der ostdeutschen Länder zurück, die von Sachsen-Anhalt maßgeblich mitgetragen wurde. Ein entsprechender Antrag war im März vorigen Jahres in die Länderkammer eingebracht worden. In seiner 82. Sitzung hatte der Bundestag den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf unverändert angenommen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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