Innenminister Klaus Jeziorsky informiert über den Stand sowie die weitere Vorgehensweise bei der landesweiten Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/04 Magdeburg, den 6. Februar 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky informiert über den Stand sowie die weitere Vorgehensweise bei der landesweiten Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute in Magdeburg den gegenwärtigen Stand bei der Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften vorgestellt und über die weitere Vorgehensweise bei der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit informiert. Jeziorsky: "Der Reformzug fährt im gesamten Land Sachsen-Anhalt bereits mit Hochgeschwindigkeit. In zahlreichen Anfragen aus den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften wurde der Wunsch geäußert, dass die Landesregierung möglichst frühzeitig ihre Vorstellungen zur landesweiten Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften darlegt. Deshalb hat sich das Ministerium des Innern entschlossen, bereits zum jetzigen Zeitpunkt in ein Anhörungsverfahren einzutreten." Grundlage der Vorstellungen des Ministeriums seien die Stellungnahmen der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Selbstverständlich sei auch bekannt, dass die Gemeinden vor Ort bereits vielfältige Bemühungen zur freiwilligen Bildung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften unternommen haben, die mit der begonnenen Anhörung keinesfalls unterbrochen werden sollen. Grundmodelle für die hauptamtliche Verwaltung auf gemeindlicher Ebene seien demnach die Verwaltungsgemeinschaften, deren Mitgliedsgemeinden in der Summe mindestens 10.000 Einwohner zählen sollen, und Einheitsgemeinden mit mindestens 8.000 Einwohnern. Ausnahmen seien nur in sehr eng begrenzten Fällen möglich, wenn eine im Landesvergleich weit unterdurchschnittliche Bevölkerungsdichte vorliege und eine sinnvolle Zuordnung nicht möglich sei. Auch dann dürfe die Einwohnerzahl 5.000 nicht unterschritten werden. Freiwilligen Zusammenschlüssen zu Einheitsgemeinden mit mindestens 8.000 Einwohnern werde dabei Vorrang eingeräumt. Gemeindegrenzen würden durch gesetzlichen Zwang aber nicht verändert. Jeziorsky: "Zur Erreichung der Größenvorgaben bei Verwaltungsgemeinschaften wird die Vollfusion von bereits bestehenden Verwaltungsgemeinschaften als besonders effektiv angesehen. Die Gemeinden sind aufgefordert, bis zum 31. März 2004 freiwillig Strukturen zu bilden, die diesen Vorgaben entsprechen." Danach sei das Ministerium des Innern ermächtigt, ab dem 1. April 2004 zur Herstellung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgemeinschaften durch Verordnung alle oder auch einzelne Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammenzuschließen oder einer bestehenden Verwaltungsgemeinschaft zuzuordnen. Jeziorsky: "Für Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, gilt die Zuordnungsermächtigung mit der Maßgabe entsprechend, dass von einer dauerhaften Leistungsfähigkeit regelmäßig auszugehen ist, wenn die Einwohnerzahl der Gemeinde 8.000 erreicht. Das gleichzeitige Inkrafttreten von Aufgabenübergang und Strukturveränderung soll zum 1. Januar 2005 sichergestellt werden." Zur Umsetzung des Reformvorhabens sei man neue Wege gegangen. "Dabei ist und war das persönliche Gespräch mit den Betroffenen vor Ort immer sehr wichtig", so der Innenminister. Aus diesem Grund seien mit allen Landräten unseres Landes sehr intensive Gespräche über die Möglichkeiten einer Neuordnung der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften geführt worden. Es wurde allen Gemeinden des Landes in Kreiskonferenzen und mit einer Fragebogenaktion die Möglichkeit gegeben, ihre Vorstellungen zur zukünftigen Struktur der Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mitzuteilen. "Bemerkenswert ist", so Innenminister Klaus Jeziorsky, "wie weit in vielen Landkreisen die Bemühungen zur Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften bereits heute fortgeschritten sind. Viele Gemeinden nutzen ihre Möglichkeiten, um auf freiwilliger Basis Verhandlungen über die Bildung größerer und leistungsstärkerer Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden zu führen." Aufgrund der bisher geführten Gespräche habe der Minister berechtigte Hoffnung, dass sich sehr viele Gemeinden freiwillig zu leistungsfähigen Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden zusammenfinden werden. PS: Unter der Internetadresse https://www.mi.sachsen-anhalt.de sind ab 13:00 Uhr Karten und weiteres Informationsmaterial zu finden. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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