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Magdeburg, den 13.02.2004

Gesetzesinitiative zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundesrat / Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Kley: Gleichbehandlung aller Versicherte bei Bonusmodellen

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 013/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 013/04 Magdeburg, den 13. Februar 2004 Gesetzesinitiative zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz im Bundesrat / Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Kley: Gleichbehandlung aller Versicherte bei Bonusmodellen Magdeburg/Berlin. Sachsen-Anhalt bringt am Freitag in die Bundesratssitzung einen Gesetzesantrag zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz (SGB V) ein. Ziel ist es, bei Bonussystemen eine Gleichbehandlung von Pflicht- und freiwillig Versicherten zu erreichen. Bisher können Pflichtversicherte von Angeboten einer Beitragsrückerstattung oder eines so genannten Selbstbehalts nicht profitieren. Das ist nur für freiwillig Versicherte vorgesehen. Außerdem stellt Sachsen-Anhalt in der Länderkammer einen Entschließungsantrag, der darauf abzielt, für bestimmte Fälle der Praxisgebühr Gesetzesklarheit zu schaffen und die Benachteiligung Alleinerziehender bei der Ermittlung der Belastungsgrenze zu beseitigen. Sachsen-Anhalts Gesundheitsminister Gerry Kley sagte am Donnerstag zur Initiative: ¿Der Vorstoß rüttelt nicht an dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss. Vielmehr wollen wir Gesetzesformulierungen, die die getroffenen Vereinbarungen nicht adäquat umsetzen, entsprechend ändern. Das betrifft insbesondere Regelungen zur Praxisgebühr und zur Berechnung der Belastungsgrenze bei Alleinerziehenden. Außerdem geht es um Fairness allen Patientinnen und Patienten gegenüber. Es kann nicht sein, dass an künftigen Bonusmodellen ausschließlich freiwillig Versicherte teilnehmen dürfen.¿ Kley verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass so ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten nicht gefördert würde. Außerdem könnte die Ausweitung auf alle Versicherten dazu beitragen, die Lohnnebenkosten zu senken. Die Änderungsvorschläge im Einzelnen: Bonussysteme Derzeit sind nur freiwillig Versicherten die sinnvollen Steuerungsinstrumente des ¿Selbstbehalts¿ und der ¿Beitragsrückzahlung¿ vorbehalten. Mit der Bundesratsinitiative soll erreicht werden, dass diese Bonussysteme auch Pflichtversicherten angeboten werden können. Es ist nicht gerechtfertigt, die große Gruppe der Pflichtversicherten von finanziellen Anreizen für ein gesundheitsbewussteres Leben auszuschließen. Beim Selbstbehalt erklärt sich der Versicherte bereit, im Krankheitsfall oder bei sonstigen Arztbesuchen eine bestimmte Summe der Kosten selbst zu tragen. Dafür erhält er einen Beitragsbonus. Bei der Beitragsrückerstattung fließt Geld an den Versicherten zurück, wenn er Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. Praxisgebühr Die Frage, wann und wie oft im Quartal die Zuzahlung von 10 Euro fällig wird, hat zu zahlreichen Diskussionen geführt.  In einigen Fällen haben sich die Spitzenverbände der Selbstverwaltung bereits verständigt. Dennoch wird eine Klarstellung der gesetzlichen Regelung für notwendig erachtet, da eine dauerhafte Duldung der ungesetzlichen Vereinbarung der Spitzenverbände der Selbstverwaltung durch die Aufsichtsbehörden nicht zulässig ist. Das betrifft die Auslegung, dass die Praxisgebühr für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten jeweils gesondert zu entrichten ist. Es ist zu regeln, dass bei einer Erstinanspruchnahme eines psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten im Quartal eine Quittung die ¿Überweisung¿ ersetzt. Bei einem weiteren Arztbesuch wird somit die Praxisgebühr nicht noch einmal fällig. Des Weiteren soll für so genannte ¿planbare¿ Notfälle, wenn also ärztlicherseits feststeht, dass ein Patient oder eine Patientin  beispielsweise zu einem Verbandwechsel den Notfalldienst noch einmal aufsuchen muss, klar gestellt werden, dass eine erneute Gebühr nicht erforderlich ist. Die geltende Rechtslage schließt ferner aus, dass ein Zahnarzt seine Patienten zu einem anderen Arzt überweisen kann. Somit können Patienten in die Lage geraten, dass sie beispielsweise eine vom Zahnarzt für die betreffende Zahnbehandlung benötigte Röntgenuntersuchung bei einem anderen Arzt mit einer zusätzlichen Praxisgebühr honorieren müssen. Diese Regelung soll beseitigt werden. Belastungsgrenze Die derzeitige Formulierung zur Ermittlung der Belastungsgrenze bringt für Alleinerziehende und deren Kinder oder für Kinder, die in Ehen mit Stiefeltern leben, Benachteiligungen. Nach dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss sollte bei der Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen einheitlich für alle Kinder eine Minderung der Bruttoeinnahmen um 3.648 ¿ gelten. Derzeit gilt, durch einen unglücklichen Verweis auf das Einkommenssteuergesetz, dieser ¿doppelte Abzugsbetrag¿ nur für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt der zusammenveranlagten leiblichen Eltern leben. Ansonsten ist nur eine Minderung um den einfachen Betrag möglich. Der Unterschied beläuft sich im Durchschnitt auf 58,08 Euro je Kind pro Jahr. Diese mit der Verfassung unvereinbare Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden und Familien, bei denen nicht alle Kinder leibliche Abkommen beider Eheleute sind, soll mit der Bundesratsinitiative aufgehoben werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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