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Magdeburg, den 17.02.2004

Ministerium des Innern soll oberste Katastrophenschutzbehörde werden Landesregierung beschließt Gesetzentwurf

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 071/04 Magdeburg, den 17. Februar 2004 Ministerium des Innern soll oberste Katastrophenschutzbehörde werden Landesregierung beschließt Gesetzentwurf Die Landesregierung hat heute den von Innenminister Klaus Jeziorsky vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes beschlossen. ¿Die neuen Regelungen statten das Ministerium des Innern¿, so Innenminister Jeziorsky, ¿und das Landesverwaltungsamt mit stärkeren Steuerungs- und Lenkungsbefugnissen aus, als es bislang für die Regierungspräsidien vorgesehen war. Damit werden sie in die Lage versetzt, flexibel und lageangepasst reagieren zu können. Beide Behörden sollen zukünftig nicht nur befugt sein, einzelne Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden Dritten zu übertragen, sondern diese auch selbst wahrzunehmen, soweit es erforderlich ist. Zudem erhalten das Ministerium des Innern und das Landesverwaltungsamt die Befugnis, in besonderen Fällen selbst die Gesamtleitung der Katastrophenabwehr zu übernehmen.¿ ¿Eine Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist sowohl aus inhaltlichen als auch aus redaktionellen Erwägungen erforderlich. Insbesondere soll das Gesetz im Hinblick auf Erkenntnisse aus der Auswertung der Hochwasserkatastrophe im August 2002 an die aktuellen praktischen Bedürfnisse des vorbereitenden und abwehrenden Katastrophenschutzes angepasst werden¿, erklärte Jeziorsky. Neben redaktionellen Änderungen mit Blick auf die Neuordnung der Landesverwaltung, mit der zum 1.1.2004 die Aufgaben der Regierungspräsidien auf das Landesverwaltungsamt übertragen wurden, enthält der Gesetzentwurf inhaltliche Klarstellungen und Änderungen des Katastrophenschutzgesetzes (KatSG-LSA). Dabei werden auch wichtige Schlussfolgerungen des Abschlussberichts ¿Hochwasser 2002 im Land Sachsen-Anhalt ¿ Auswertung des Katastrophenschutzmanagements ¿ der Arbeitsgruppe Hochwasser des Ministeriums des Innern berücksichtigt, denen zufolge die Aufgaben des Landesverwaltungsamtes und des Ministeriums des Innern klarer zu benennen und voneinander abzugrenzen sind. Jeziorsky erläuterte die Schwerpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs: ¿Da das Ministerium des Innern und das Landesverwaltungsamt neben der Fachaufsicht auch eigene Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen, werden sie zukünftig folgerichtig als obere beziehungsweise oberste Katastrophenschutzbehörden bezeichnet. Damit wird auch der Stellenwert, der über eine reine Aufsicht hinaus geht, deutlich.¿ Eine entsprechende Änderung des Katastrophenschutzgesetzes führt diese Bezeichnungen in das Gesetz ein; die Landkreise und kreisfreien Städte sind demnach zukünftig untere Katastrophenschutzbehörden. Der Gesetzentwurf weist den Landkreisen und kreisfreien Städten keine neuen Aufgaben zu. Dazu sagte Minister Jeziorsky: ¿Es hat sich bewährt, dass die Aufgabe der Katastrophenabwehr den Landkreisen und kreisfreien Städten als unteren Katastrophenschutzbehörden zugewiesen ist. Ihre Kenntnisse der räumlichen und personellen Verhältnisse vor Ort sowie ihre Orts- und Sachnähe waren und sind auch zukünftig entscheidend für eine erfolgreiche Katastrophenbekämpfung.¿ Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Katastrophenschutzstäbe der unteren Katastrophenschutzbehörden zielt der Gesetzentwurf durch klarstellende Regelungen zur Einsatzbereitschaft der Stäbe auf eine Stärkung des Führungsverständnisses und der Führungskompetenz. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Katastrophenschutzbehörden werden in einem neuen Katastrophenschutzgesetz konkreter als bisher gefasst, um die jeweiligen Kompetenzen gerade des Innenministeriums und des Landesverwaltungsamtes klarer herauszustellen. Das Landesverwaltungsamt als landesweit zuständige Behörde der Mittelinstanz ist zukünftig für Aufgaben im Katastrophenschutz, die sich über den Bereich einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken, zuständig. Des Weiteren erhält die bewährte Praxis, Aufgaben der länderübergreifenden Zusammenarbeit durch das Ministerium des Innern zu erledigen, nunmehr eine gesetzliche Grundlage. InnenministerJeziorsky: ¿Wichtig ist für uns auch, das die obere und die oberste Katastrophenschutzbehörde nicht nur eigene Aufgaben im Katastrophenschutz erfüllen, sondern das sie die unteren Katastrophenschutzbehörden - insbesondere in außergewöhnlichen und schwerwiegenden Lagen - fachaufsichtlich intensiver begleiten und unterstützen können. Sie müssen daher die Möglichkeit besitzen, gegebenenfalls in besonderen Einzelfällen selbst steuernd eingreifen zu können. Mit der Neufassung sollen das Zusammenwirken der Katastrophenschutzbehörden verbessert und Auslegungsschwierigkeiten behoben werden.¿ ¿Die vorliegende Gesetzesänderung setzt wesentliche Erkenntnisse aus der Hochwasserkatastrophe in sinnvolle Lösungen um und führt zu einer Verbesserung des Katastrophenschutzes in unserem Land,¿ erklärte Minister Jeziorsky abschließend. Der Gesetzentwurf sei im Rahmen der Anhörung, so Jeziorsky, auf breite Zustimmung gestoßen. Von den beteiligten Organisationen und Verbänden seien keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen worden. Das Anhörungsverfahren habe deutlich gemacht, dass Modelle mit einer noch stärker zentralisierten Führung von den Praktikern nicht favorisiert werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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