: 20
Magdeburg, den 19.02.2004

7-Punkte Katalog zum Emissionsrechtehandel vorgelegt Sachsen-Anhalt unterbreitet als erstes Land Änderungsvorschläge zum Nationalen Allokationsplan

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 020/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 020/04 Magdeburg, den 19. Februar 2004 7-Punkte Katalog zum Emissionsrechtehandel vorgelegt Sachsen-Anhalt unterbreitet als erstes Land änderungsvorschläge zum Nationalen Allokationsplan Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt einen 7-Punkte Katalog zur änderung des Entwurfs eines Nationalen Allokationsplans (NAP) des Bundesumweltministeriums vorgelegt. Im NAP wird die Erstzuteilung der "Verschmutzungsrechte" an die Wirtschaft für den 2005 beginnenden europaweiten Handel mit Emissionsrechten festgelegt. In Briefen an die Bundesminister Trittin, Clement und Stolpe fordert Landesumweltministerin Petra Wernicke:"Der vorgelegte Nationale Allokationsplan muss in wesentlichen Punkten geändert werden." Einige der Regelungen führen Wernicke zufolge zur massiven Benachteiligung ostdeutscher Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt. Der Entwurf mute den Unternehmen ohne triftigen Grund von Anbeginn des Handels erhebliche Lasten zu und benachteilige Unternehmen, die im Klimaschutz frühzeitig tätig geworden sind. Das Bundesumweltministerium hatte sein restriktives Herangehen im NAP-Entwurf vergangene Woche mit Vorgaben der Europäischen Kommission begründet. Wernicke :"Sowohl die meinem Ministerium vorliegende Mitteilung der Kommission vom 7. Januar 2004 als auch mein Gespräch mit EU-Kommissarin Margot Wallström am 5. Februar bestärken mich in der Auffassung, dass die Kommission den Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung der Nationalen Allokationspläne weite Regelungsspielräume einräumt." Sachsen-Anhalt werde daher ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um die Verfassungsmäßigkeit des NAP- Entwurfs zu prüfen. Wernicke schlägt sieben Punkte vor, in denen der NAP-Entwurf nachgebessert werden soll : Die CO2-Minderung muss am Kyoto-Basisjahr 1990, und nicht am Mittel der Jahre 2000 bis 2002 ansetzen. Dies erhöht die verfügbare Zertifikatemenge um etwa 35 Millionen Tonnen. Es verschafft den Unternehmen Zeit für Minderungsmaßnahmen und begünstigt die Entstehung eines Zertifikatemarktes. Einführung eines Wachstumsfaktors, der die konjunkturelle Entwicklung und Markteinführung in den Unternehmen berücksichtigt. Uneingeschränkte Anerkennung von Vorleistungen, die die ostdeutschen Unternehmen seit 1990 erbracht haben. Mehremissionen aus dem Atomausstieg sind durch Zukäufe von Zertifikaten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Beseitigung der Benachteiligung moderner Kohlekraftwerke durch differenzierte Vergleichsmaßstäbe. Kein Wechsel der Zuteilungsmethode, sondern Fortschreibung der kostenlosen Zertifikatezuteilung in der zweiten Periode. Ein Wechsel führt zur Verunsicherung der Unternehmen und setzt deren Planungssicherheit aufs Spiel. Wegfall der sogenannten Bagatellgrenze von 10 % bei Emissionserhöhungen infolge angeordneter Umweltmaßnahmen in den Unternehmen, da diese bei einzelnen Unternehmen zu erheblichen zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen führt. (Ausführliche Informationen finden sie unter http://www.mlu.sachsen-anhalt.de/ Themen A-Z; Emissionshandel) Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung