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Magdeburg, den 24.02.2004

Nachträgliche Sicherungsverwahrung ? Sachsen-Anhalt fordert Bundestag zum Handeln auf

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 076/04 Magdeburg, den 24. Februar 2004 Nachträgliche Sicherungsverwahrung ¿ Sachsen-Anhalt fordert Bundestag zum Handeln auf Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung fordert Sachsen-Anhalt den Bundestag zum unverzüglichen Handeln auf. Das Landeskabinett stimmte am Dienstag einer entsprechenden Initiative von Justizminister Curt Becker zu, die in den Bundesrat eingebracht wird. Demnach soll der Bundestag von der Länderkammer aufgefordert werden, die Beratung zu einem bereits vorliegenden Gesetzesentwurf unverzüglich fortzusetzen und die Einführung einer umfassenden bundesweiten Regelung sicherzustellen, erklärte Justizminister Curt Becker. Ein Gesetzesentwurf des Bundesrates war bereits Mitte März vergangenen Jahres in den Bundestag eingebracht worden. ¿Der Bund muss dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen¿, mahnte Justizminister Becker. Hochgradig gefährliche Straftäter seien kein Einzelfall. ¿Allein in Sachsen-Anhalt kommt nach derzeitigem Erkenntnisstand bei vier weiteren Gefangenen, die im Jahr 2006 aus der Strafhaft entlassen werden müssten, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung in Betracht¿, unterstrich der Ressortchef. In anderen Bundesländern sei dies vermutlich nicht anders. Außerdem befindet sich in Sachsen-Anhalt seit März 2002 ein Straftäter, der bereits zweimal wegen Tötungsdelikten verurteilt wurde, nach dem Landesgesetz in Sicherungsverwahrung. Der Täter hatte während der Verbüßung seiner letzten Haftstrafe jede Mitwirkung an einer Sozial- und Psychotherapie, mit der weitere Rückfälle vermieden werden sollten, verweigert. Der Anstaltspsychologe sowie drei externe Sachverständige bescheinigten dem Mann, dass er aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung höchstwahrscheinlich erneut schwere Straftaten begehen wird, falls er in die Freiheit entlassen wird. ¿Hierzu darf es auf keinen Fall kommen¿, forderte Minister Becker. ¿Daher müssen die vom Bundestag zu verabschiedenden Regelungen auch für jene Straftäter gelten, die derzeit aufgrund landesgesetzlicher Regelungen untergebracht sind¿, sagte der Minister weiter. Außerdem sollten auch jene Gefangene einbezogen werden, bei denen ein Vorbehalt zur späteren Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht in das Urteil aufgenommen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. Februar dieses Jahres über zwei Verfassungsbeschwerden von Straftätern aus Bayern und Sachsen-Anhalt entschieden, die nach Landesrecht in der nachträglichen Sicherungsverwahrung untergebracht sind. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verstoßen die Landesgesetze gegen das Grundgesetz, weil die Kompetenz dafür beim Bund liegt. Inhaltliche Bedenken gegen die Landesregelungen wurden indes nicht geäußert. Das Bundesverfassungsgericht räumte eine Übergangsfrist bis 30. September 2004 ein, damit der Bund Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Straftätern erlassen kann. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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