Vogelgrippe Gesundheitsminister Kley: Bund-Länder-Plan noch in Abstimmung / Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger geschaltet
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 011/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 011/04 Magdeburg, den 5. Februar 2004 Vogelgrippe Gesundheitsminister Kley: Bund-Länder-Plan noch in Abstimmung / Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger geschaltet Magdeburg. Bund und Länder stimmen derzeit einen unter Federführung des Robert-Koch-Institutes entworfenen nationalen Influenza-Pandemie-Plan ab. Wie Gesundheitsminister Gerry Kley am Donnerstag in Magdeburg mitteilte, knüpft der Plan an bereits bestehende Handlungskonzepte an, die beim Auftreten einer Vielzahl von hochinfektiösen Erkrankungsfällen greifen. Eine akute Gefahr für die Bevölkerung Sachsen-Anhalts bestehe nicht. Für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger hat das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalts eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0391-5377-0 beantworten Expertinnen und Experten Fragen. Auch Ärztinnen und Ärzte können die Hotline nutzen. Außerdem bietet die Homepage des Ministeriums Informationen zur Vogelgrippe und weiterführende Links. Kley sagte: ¿Wir verfolgen die Einschätzungen der WHO zur Situation in Asien aufmerksam und überprüfen derzeit alle Vorkehrungen für ein Auftreten von hochansteckenden Infektionsfällen. Wir treffen besonnen Vorsorge, sehen aber keinen Grund zur Panik.¿ Auch für den Fall, dass einzelne erkrankte Personen auf dem Reiseweg nach Deutschland gelangten, gäbe es ein vielfach erprobtes Handling, betonte Kley. So greift unabhängig vom nationalen Influenza-Pandemie-Plan in jedem Fall der Seuchenalarmplan Sachsen-Anhalts. ¿Damit haben wir während des Milzbrandalarms Erfahrungen sammeln können. Wir sind überzeugt, dass dieser Plan sich auch jetzt bewährt¿, so Kley. Grippeerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Bei gefährlichen Erkrankungen besteht eine Sofortmeldepflicht an das Gesundheitsamt, das dann umgehend die notwendigen Maßnahmen (Erfassung der Kontaktpersonen, Belehrung, Gesundheitskontrolle, wenn nötig Isolierung) durchführt, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu vermeiden. Parallel ist ein solcher Erkrankungsfall dem Ministerium zu melden. Wichtig sei, so der Minister weiter, dass die Bevölkerung sachlich informiert werde. Das Landesamt für Verbraucherschutz/Fachbereich Gesundheit und Hygiene übermittele regelmäßig die aktuellen Updates der WHO an die Gesundheitsämter. Diese würden dann diese Informationen an Ärztinnen und Ärzte weiterleiten. Die Hotline des Ministeriums soll dazu beitragen, Ängste in der Bevölkerung abzubauen. Kley wies zudem darauf hin, dass das Potential des Virus, Menschen zu infizieren, offenbar sehr gering sei. Das belege die Zahl der menschlichen Erkrankungen im Verhältnis zu der sehr großen Anzahl des erkrankten Geflügels. Wer nach Asien reise, sollte sich jedoch gegen Grippe impfen lassen, um eine Doppelinfektion zu vermeiden und eine Rekombination des Vogelgrippevirus mit einem menschlichen Grippevirus auszuschließen. Die WHO und Wissenschaftler gehen davon aus, dass eine große Influenza-Pandemie, wie die spanische Grippe 1918/19, die asiatische Grippe 1957/58 und die Hongkong-Grippe 1968/69 jederzeit wieder auftreten können und haben deshalb einen Bekämpfungsplan ¿ den Pandemieplan ¿ entworfen, den die Mitgliedsstaaten, auch Deutschland, entsprechend ihren Gegebenheiten umsetzen sollen. Dieser Plan, der in Deutschland federführend vom Robert-Koch-Institut entwickelt wurde, liegt nunmehr den Ländern als Entwurf vor. Es handelt sich um ein sehr umfassendes Arbeitspapier, das in Abstimmung mit den Ländern konkretisiert und gestrafft werden muss. Ziel ist es, im Ernstfall die Krankheit einzudämmen, die Versorgung Erkrankter sicher zu stellen, die wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen aufrecht zu erhalten und sowohl die Öffentlichkeit als auch das Fachpersonal sowie politische Entscheidungsträger zuverlässig und zeitnah zu informieren. Offen ist zwischen Bund und Ländern, wie ein entsprechender Impfstoff-Vorrat geordert und finanziert werden kann. Derzeit steht ein Impfstoff zur Vogelgrippe-Prophylaxe nicht zur Verfügung. Die WHO geht davon aus, dass dies frühestens in sechs Monaten der Fall sein wird. Es wird eingeschätzt, dass zusätzlich eine Prophylaxe mit antiviralen Mitteln die Dauer und Schwere der Erkrankung mildern könnte. Umfangreichere Untersuchungen stehen dazu jedoch noch aus. Die Kosten für diese Prophylaxe werden vom Bund auf insgesamt 1 Milliarde Euro geschätzt. Nach dem Königssteiner Schlüssel entfielen auf Sachsen-Anhalt rund 31 Millionen Euro. Die prophylaktischen Maßnahmen sollten im Bedarfsfall medizinisches Personal und andere Einsatzkräfte erhalten, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig sind. Daten und Fakten Die Vogelgrippe oder (aviäre Influenza) hat sich in mehreren asiatischen Ländern inzwischen sehr verbreitet. Bestätigt wurde das für Kambodscha, Japan, Laos, Pakistan, VR China, Hongkong, Südkorea, Thailand und Vietnam. Dabei sind auch Erkrankungen bei Menschen in den betroffenen asiatischen Gebieten aufgetreten. Nach WHO-Informationen (Stand 04.02.) wurden bisher aus Thailand vier Erkrankungen, alle mit tödlichem Ausgang und aus Vietnam 13 Erkrankungen, davon 9 mit tödlichem Ausgang gemeldet. In 2 Fällen in Vietnam konnte eine Mensch zu Mensch-Übertragung dabei nicht sicher ausgeschlossen werden. Weitere Informationen zur Vogelgrippe gibt es in einem gesonderten Info-Dienst des Ministeriums auf der Homepage unter www.ms.sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de
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