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Magdeburg, den 27.02.2004

Stadtumbau: Land will Vorfinanzierung von bewilligten Fördergeldern für Abriss von leerstehenden Wohnungen unterstützen

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 011/04 Magdeburg, 27. Februar 2004 Stadtumbau: Land will Vorfinanzierung von bewilligten Fördergeldern für Abriss von leerstehenden Wohnungen unterstützen Das Land will den Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt die Vorfinanzierung von bewilligten Fördermitteln für den Abriss von dauerhaft leerstehenden Wohnungen erleichtern. Mit der Investitionsbank des Landes würden derzeit Gespräche über die Auflage eines speziellen Darlehensprogramms geführt, teilte Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute in Magdeburg am Rande einer Beratung mit seinen Amtskollegen aus den ostdeutschen Ländern und Berlin mit. Ziel des vorgesehenen Programms sei es, den notwendigen Rückbau von nicht mehr benötigtem Wohnraum im Land schneller voranzutreiben. In Sachsen-Anhalt stünden gegenwärtig rund 200.000 Wohnungen dauerhaft leer. Rund die Hälfte davon soll bis zum Jahr 2010 vom Markt genommen werden. "Wenn wir diese ehrgeizige Zielstellung erreichen wollen, darf es keinen Zeitverzug geben", betonte Daehre. Deshalb werde das Land voraussichtlich auch in diesem Jahr seinen 50-prozentigen Anteil am Programm "Stadtumbau Ost" für den Abriss wieder vor dem offiziellen Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zur Verfügung stellen. Für die Stadtumbauprogramme "Abriss bzw. Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen" und "Städtebauliche Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren" sind in diesem Jahr - einschließlich kommunaler Mittel - mehr als 66 Millionen Euro vorgesehen. Daneben werden die traditionellen Städtebauförderprogramme, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen mit 39,2 Millionen, Städtebaulicher Denkmalschutz mit 35,6 Millionen und Städtebauförderung im ländlichen Bereich mit 6,2 Millionen Euro fortgeführt. Das Programm für den ländlichen Raum soll nach Auskunft von Daehre mit EFRE-Mitteln um rund 15 Millionen Euro aufgestockt werden. Zu Ihrer Information: Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern werden die Fördermittel für ein Abrissobjekt in fünf Jahresraten ausgezahlt. Im Interesse einer zügigen Abwicklung der Abrissmaßnahmen sind die Wohnungsunternehmen damit quasi zur Vorfinanzierung der bewilligten Fördermittel gezwungen. Zwar sind diese so genannten Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Stadtumbau-Ost ¿ Programms förderfähig ¿ sie können also aus den bewilligten Fördergeldern bezahlt werden ¿, aber die Banken gewähren entsprechende Darlehen oftmals nur zögerlich. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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