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Magdeburg, den 04.03.2004

Paqué: Interne Überprüfung zu Beratungsverträgen des LIMSA abgeschlossen

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 013/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 013/04 Magdeburg, den 4. März 2004 Paqué: Interne Überprüfung zu Beratungsverträgen des LIMSA abgeschlossen Finanzminister Paqué hat heute in einer Pressekonferenz das Ergebnis einer internen Überprüfung von zwei Beratungsverträgen des Ministeriums der Finanzen und des LIMSA (Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt) bekannt gegeben. Es geht dabei um Verträge, die im November 2003 bzw. im Januar 2004 mit der Firma Dr. Michael Taeger & Partner abgeschlossen wurden. Die Unterlagen würden jetzt zur weiteren Bearbeitung an den Rechnungshof weitergeleitet. Zusammenfassend stellt dazu Finanzminister Paqué fest: ¿Die Untersuchung hat gezeigt, dass bei der Auftragsvergabe Grundregeln des Vergabewesens nicht beachtet wurden. Haushaltsrechtlich gibt es dagegen keine schwerwiegenden Beanstandungen.¿ Paqué hob weiterhin hervor, dass die politische Leitung des Finanzministeriums erst im Februar 2004 über die Problematik der Vertragsausgestaltung und des Ausschreibungsverfahrens informiert wurde. Dass ein erster Beratungsvertrag abgeschlossen war, wusste die politische Leitung seit Dezember 2003. Paqué bedauerte das Verhalten des zuständigen Beamten und kündigte organisatorische Veränderungen an. Diese zielten darauf ab, den juristischen Sachverstand im LIMSA zu stärken. Vorwürfe der SPD, Staatssekretär Koehler habe im Finanzausschuss am 16. Oktober 2003 die Unwahrheit gesagt, wies Paqué zurück: ¿Weder Staatssekretär Koehler noch ich selbst waren zu diesem Zeitpunkt über Vorbereitungen für den Abschluss von Beratungsverträgen informiert.¿ Im übrigen kritisierte Paqué, dass der Abgeordnete Bullerjahn (SPD) offenbar Auszüge aus vertraulichen Protokollen des Finanzausschusses in die Öffentlichkeit trug und in einen sinnentstellenden Zusammenhang brachte. Paqué: ¿Dies ist schlechter parlamentarischer Stil.¿ Die interne Überprüfung hat folgendes Bild ergeben: 1.  Vergaberecht Es wurden zwei Beratungsverträge mit der Firma Dr. Michael Taeger & Partner (MTP) abgeschlossen, der erste von Referat 54 des Ministeriums der Finanzen (Laufzeit: 18. Nov. 2003 bis 17. Jan. 2004), der zweite von LIMSA (Laufzeit: 15. Jan. -31. März. 2004). Die Honorarsummen der Verträge belaufen sich auf 171.873 ¿ beim ersten und 164.450 ¿ beim zweiten Vertrag (jeweils netto, also einschließlich Nebenkosten, aber ohne Mehrwertsteuer). Sie liegen damit für sich genommen deutlich unter der Grenze von netto 200.000 ¿, ab der eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben ist. Dem ersten Vertrag ging eine beschränkte Ausschreibung voraus, bei der Ende Juni 2003 fünf Beratungsunternehmen einbezogen wurden und später Angebote abgaben, darunter auch die Firma MTP. Das Verfahren der Ausschreibung weist eine Reihe formaler Mängel auf, die die Vergleichbarkeit der Angebote einschränken. Gleichwohl ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass die Firma MTP den Zuschlag erhielt. Sie genießt einen tadellosen Ruf als Spezialist für Facility Management und hat bisher offenbar auch sehr gute Arbeit beim Aufbau des LIMSA geleistet. Ein Schaden für das Land Sachsen-Anhalt ist nicht erkennbar. Der zweite Vertrag kam in einem freihändigen Verfahren zustande, und zwar zu dem Zeitpunkt, als der erste Vertrag auslief. Die besonderen Umstände, insbesondere die erfolgte Einarbeitung von MTP und die zeitliche Dringlichkeit, veranlassten die Leitung des LIMSA, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Im Unterschied zum ersten Vertrag, der strategische Fragen des Aufbaus des LIMSA und das Geschäftsmodell betraf, konzentriert sich der zweite Vertrag auf Fragen des Finanz- und Rechnungswesens sowie IT und Kommunikation. Die Leitung des LIMSA ging davon aus, dass die unterschiedliche Schwerpunktsetzung der beiden Verträge hinreicht, sie als zwei unabhängige Verträge anzusehen. Diese Sichtweise ist unter Juristen des Ministeriums der Finanzen strittig. Träfe sie nicht zu, wären die Verträge als Einheit zu sehen und würden in der Summe die Grenze von 200.000 ¿ überschreiten. In diesem Fall hätte schon der erste Vertrag europaweit ausgeschrieben werden müssen, und zwar im Gesamtumfang der Leistungen beider Verträge. 2. Haushaltsrecht Zu unterscheiden ist zwischen dem ersten und dem zweiten Beratungsvertrag. Für den ersten Vertrag standen Mittel aus dem Grundstock (Titel 533 01: Dienstleistungen Außenstehender) im Jahr 2003 in vollem Umfang zur Verfügung. Die Mittel hätten im Jahr 2003 verausgabt werden können. Sie wurden aber tatsächlich erst Anfang 2004 verausgabt, und zwar aus dem 2003 bei Titel 533 01 entstandenen Restsaldo von 296.000 ¿, der auf 2004 übertragen wurde. Eine solche Übertragung ist seit Jahren üblich. Strenggenommen hätte es nur den Weg einer über-/außerplan­mäßigen Verpflichtungsermächtigung gegeben, um das Eingehen einer Rechtsverpflichtung im Jahr 2003 zu Lasten des Jahres 2004 zur Zahlung der Rechnungen von MTP im Jahr 2004 zu ermöglichen. Dafür waren aber die Voraussetzungen nach § 37 LHO (Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit) nicht erfüllt. Die Vorgehensweise ist deshalb formal zu beanstanden. Für den zweiten Vertrag stehen im Jahr 2004 Mittel aus dem Grundstock (Titel 533 01: Dienstleistungen Dritter) zur Verfügung. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de

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