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Magdeburg, den 04.03.2004

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 039/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 039/04 Magdeburg, den 4. März 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt TOP 10 der Landtagssitzung am 04./05. März 2004 Anrede, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die wesentlichen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 umgesetzt werden. Die Auswertung des Hochwassers hat eines deutlich gemacht, nämlich dass sich insgesamt das dreistufige System der Katastrophenabwehr mit der grundsätzlichen Verantwortung der örtlichen Ebene bewährt hat. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen daher auch zukünftig die für die Katastrophenabwehr zuständigen Katastrophenschutzbehörden bleiben. Ihre Kenntnisse der räumlichen und personellen Verhältnisse vor Ort sowie Ihre Ortsnähe waren und sind auch zukünftig entscheidend für eine erfolgreiche Katastrophenbekämpfung. Gleichwohl hat die Hochwasserkatastrophe deutlich gemacht, dass im Hinblick auf die Vorbereitung und die Abwehr derartiger Lagen Verbesserungsbedarf besteht. Festgestellte Defizite betrafen insbesondere den Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen den Behörden sowie die Koordination von Kräften. Mangelnde Kenntnisse von Aufgaben und Zuständigkeiten, zu wenig aus- und fortgebildetes Personal und teilweise auch unzureichende Vorbereitung erschwerten in Einzelfällen das Zusammenwirken. Mit klarstellenden und ergänzenden Regelungen insbesondere zu Zuständigkeiten und Aufgaben des Landesverwaltungsamts und des Ministeriums des Innern sowie zur Besetzung der Katastrophenschutzstäbe wollen wir hier klarere gesetzliche Grundlagen schaffen. Anrede, lassen Sie mich einige Schwerpunkte des Gesetzentwurfs kurz erläutern. Erstens: Zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Katastrophenschutzstäbe soll im Gesetz künftig herausgestellt werden, dass in den Katastrophenschutzbehörden ein ausreichend großer Personenkreis mit den erforderlichen fachlichen und operativen Kenntnissen vorhanden sein muss. Es ist daher darauf zu achten, dass in allen im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden entsprechende Personalplanungen optimiert und durch die erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen untersetzt werden. Zweitens: Da das Landesverwaltungsamt und das Ministerium des Innern neben der Fachaufsicht auch eigene Aufgaben im Katastrophenschutz wahrnehmen, sollen sie zukünftig folgerichtig als "obere" beziehungsweise "oberste Katastrophenschutzbehörde" bezeichnet werden. Im Hinblick auf die notwendige Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden bei großflächigen und extremen Lagen werden dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium des Innern mit der Neufassung der gesetzlichen Regelungen in stärkerem Maße Steuerungs- und Lenkungsbefugnisse übertragen, als es bislang für die Regierungspräsidien vorgesehen war. Landesverwaltungsamt und Ministerium des Innern können danach künftig die Gesamtleitung der Katastrophenabwehr übernehmen. Sie werden damit in die Lage versetzt, flexibel und lageangepasst zu reagieren. Drittens: Das Landesverwaltungsamt muss bereits im Rahmen des vorbereitenden Katastrophenschutzes Informationen bündeln und koordinieren, um im Katastrophenfall seine Aufgaben erfüllen zu können. Im Gesetz soll daher ausdrücklich festgeschrieben werden, dass die obere Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben des Katastrophenschutzes zuständig ist, die sich über den Bereich einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken. Viertens: Für das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde wird klargestellt, dass es für die länderübergreifende Zusammenarbeit zuständig ist. Anrede, im Anhörungsverfahren wurden sowohl die kommunalen Spitzenverbände als auch die Landesverbände der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen beteiligt. Auch der Landesfeuerwehrverband, Technisches Hilfswerk sowie die Bundeswehr erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine der beteiligten Organisationen und Verbände grundsätzliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorgebracht hat. Es freut mich, dass wir mit den klarstellenden Regelungen zu Befugnissen und Aufgaben der am Katastrophenschutz beteiligten Behörden offensichtlich ins Schwarze getroffen haben. Anrede, ein wichtiges Ergebnis der Anhörung ist, dass die Entscheidung, am grundsätzlichen System der Katastrophenabwehr mit der bestehenden Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung festzuhalten, breite Zustimmung gefunden hat. Das bestätigt unsere fachliche Position, dass Entscheidungen zur Katastrophenabwehr grundsätzlich und so weit wie möglich auf der kommunalen Ebene, von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu treffen sind. Ihre detaillierten Kenntnisse der räumlichen und personellen Verhältnisse vor Ort waren und sind auch zukünftig entscheidend für eine erfolgreiche Katastrophenbekämpfung. Anrede, allen Kritikern, die generell eine zentralisierte Katastrophenabwehr fordern, sei daher gesagt: Das entspricht nicht den Erfahrungen der Praktiker und entspricht auch nicht den Erkenntnissen in den anderen Ländern. Nicht umsonst unterstreicht der "Kirchbach-Bericht" für Sachsen, dass die Bekämpfung einer Katastrophe ihren Ausgang vor Ort nehmen muss. Ich sage daher an dieser Stelle ganz klar: Die Forderung nach einer generell zentralisierten Katastrophenabwehr führt nicht weiter. Sie würde nur die Katastrophenabwehr behindern. Daher halte ich weder die Einführung eines Zwei-Stufen-Systems, welches das Landesverwaltungsamt außen vor ließe, noch die generelle übernahme der Führung durch obere oder oberste Landesbehörde für sinnvoll. Das Landesverwaltungsamt als die zentrale Bündelungsbehörde der Landesverwaltung ist der Ansprechpartner für die Landkreise und kreisfreien Städte. Auch im Landesverwaltungsamt befinden sich ¿ wie in den Kreisverwaltungen ¿ die verschiedenen Organisationseinheiten, die im Rahmen der Katastrophenabwehr mitwirken oder zu beteiligen sind, jeweils "unter einem Dach". Notwendige Abstimmungen können insofern zeitnah und gebündelt innerhalb einer Behörde getroffen werden. Wir haben deswegen in dem Gesetzentwurf einem Zwei-Stufen-Modell der Katastrophenschutzbehörden eine klare Absage erteilt. Die breite Zustimmung von Seiten der Praxis zu unserem Gesetzentwurf ist ein positives Signal und zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Wege sind. Anrede, ich bitte Sie um eine zügige Ausschussberatung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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