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Magdeburg, den 05.03.2004

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen, LT-Drs. 4/1394

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 037/04 Magdeburg, den 5. März 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen, LT-Drs. 4/1394 TOP 6 der Landtagssitzung am 4./5. März 2004 Anrede, bei meiner Einbringungsrede zu diesem Gesetzentwurf im Dezember 2003 hatte ich die schwierige finanzielle Situation der Kommunen und ihre zum Teil stark eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten bereits eindringlich beschrieben. Uns allen ist bewusst, dass sich die Situation seitdem keineswegs verbessert hat. Die kommunalen Spitzenverbände weisen nach wie vor sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zu Recht auf die sich nicht wesentlich verbessernde Finanzlage der Kommunen in ganz Deutschland hin. Auch die auf Bundesebene inzwischen ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation - insbesondere die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage - erweisen sich bisher als nicht ausreichend. Dies gilt gerade für die ostdeutschen Kommunen, schon weil hier das Niveau der Gewerbesteuereinnahmen generell niedriger ist als in den alten Ländern. Anrede, Maßnahmen des Landes können unter diesen Vorzeichen die Situation der Kommunen allein nicht entscheidend verbessern. Um das kommunale Leben nicht vollständig zum Erliegen kommen zu lassen, hat die Landesregierung in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Vorschriften über die kommunale Haushaltsführung zu flexibilisieren. In den Ausschussberatungen ist dieser Vorschlag unterstützt worden. Der Zeitraum, in welchem Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zum Haushaltsausgleich führen sollen, wird deutlich verlängert. Kommunen, die über Konsolidierungsmaßnahmen nicht zu einem Haushaltsausgleich im nächsten oder einem der folgenden Haushaltsjahre gelangen können, dürfen den Haushaltsausgleich bis spätestens zum fünften dem letzten Finanzplanungsjahr folgenden Jahr organisieren. Darüber hinaus soll den Kommunen in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auch der Beginn unaufschiebbarer Investitionsmaßnahmen ermöglicht. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Belebung der örtlichen Wirtschaft und zur Stützung des Arbeitsmarktes erbracht. Im Verlauf der Ausschussberatungen ist darauf verzichtet worden, das Haushaltskonsolidierungskonzept mit einer kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht zu verknüpfen. Dieser Verzicht ist gerade auch unter Deregulierungsgesichtspunkten zu begrüßen, zumal der Haushaltskonsolidierungsprozess über die kommunalaufsichtliche Entscheidung zur Haushaltssatzung ausreichend gesteuert werden kann. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, die besonderen aktuellen Schwierigkeiten der kommunalen Finanzsituation abzumildern und ist daher bis zum 1. Januar 2007 befristet. Selbstverständlich werden wir - wie in den Ausschussberatungen angeregt - den Kommunen schnellstmöglich Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen. Anrede Ich möchte mich an dieser Stelle für die konstruktiven und zügigen Beratungen in den Ausschüssen bedanken. Mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf helfen Sie den Kommunen in der derzeitigen schwierigen Situation. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung zu folgen. Herzlichen Dank. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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