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Magdeburg, den 12.03.2004

OECD-Studie ohne KiTas in Sachsen-Anhalt / Minister Kley kritisiert Bund: Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Auswahl

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 019/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 019/04 Magdeburg, den 12. März 2004 OECD-Studie ohne KiTas in Sachsen-Anhalt / Minister Kley kritisiert Bund: Mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Auswahl Magdeburg. Sachsen-Anhalt ist bei der OECD-Studie ¿Starting Strong¿, einem internationalen Vergleichstest zur Kinderbetreuung, nicht vertreten. Das Bundesfamilienministerium lehnte eine Teilnahme Sachsen-Anhalts ab und gab grünes Licht für die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Interesse hatten elf Bundesländer sowie Berlin und Bremen bekundet. Sachsen-Anhalts Sozialminister Gerry Kley reagierte am Freitag auf die Absage mit harscher Kritik. Der Minister warf der Bundesregierung vor, das Auswahlverfahren weder transparent noch nachvollziehbar gestaltet zu haben: ¿Es ist absolut unverständlich, dass der Bund kein Interesse daran hat, ein Land ins Rennen zu schicken, das über eine Kinderbetreuung mit Spitzenqualität verfügt.¿ Der Minister schloss nicht aus, dass das Volksbegehren zur Kinderbetreuung bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben könnte: ¿Warum sollte sich wohl sonst das Bundesland mit dem in Deutschland umfangreichsten Betreuungsanspruch, einer bundesweit beispielhaften Betreuungsquote sowie einem exzellenten Bildungsprogramm dem internationalen Direktvergleich nicht stellen dürfen? Ein solcher Vergleich würde allen Kritikern des Kinderförderungsgesetzes in Sachsen-Anhalt den Wind aus den Segeln nehmen.¿ Nach Ansicht von Kley ist dieser hohe Betreuungs- und Qualitätsstandard auch der Mehrzahl der Bevölkerung bewusst. Das belege der aktuelle Gender-Report, in dem sowohl Umfang als auch Qualität von Kinderkrippen und Kindergärten von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt unter allen Betreuungs- und Bildungsangeboten im Land am besten bewertet wurden. Mit Blick auf die OECD-Studie resümierte Kley: ¿Deutschland stellt sich mit Ländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dem internationalen Vergleich, die eine Betreuungsquote für unter Dreijährige von nicht einmal 5 Prozent haben. Sachsen-Anhalt bietet mit knapp 50 Prozent nicht nur das Zehnfache dieser Quote auf, es toppt damit alle Bundesländer und ist die Nummer eins. Dennoch wurden unverständlicherweise Brandenburg und Thüringen vorgezogen.¿ Der Minister bemängelte außerdem, dass der Bund die ursprünglichen Auswahlkriterien nicht eingehalten habe, so dass nunmehr auch kein einziger Stadtstaat vertreten sei. ¿Das war im Bewerbungsverfahren anders dargestellt¿, so Kley. Zum Hintergrund: ¿Starting Strong¿ ist eine internationale Vergleichsstudie der OECD zur Bildung, Erziehung und Betreuung in der frühen Kindheit. Die erste Studie, an der sich 12 Länder beteiligten, hatte für Aufsehen gesorgt. Deutschland nimmt an der zweiten Runde der Studie neben Irland, Ungarn, Korea, Frankreich, Kanada, Spanien, und Mexiko teil. Ergebnis der Studie sind ein vergleichender Länderbericht sowie ein Hintergrundbericht, in dem das gesamte deutsche Kinderbetreuungssystem dargestellt wird. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Strukturen der Kinderbetreuung, Fragen der Finanzierung sowie Curricula und Pädagogik. Stichworte zur Kinderbetreuung im Ländervergleich Betreuungsanspruch Sachsen-Anhalt : von 0 bis 14 Jahren Anspruch auf Ganztagsbetreuung (10 Stunden täglich), wenn die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind, ansonsten Anspruch auf 5 Stunden tägliche Betreuung; Brandenburg : von 3 Jahren bis Schuleintritt mindestens 6 Stunden und im Grundschulalter mindestens 4 Stunden; unter 3 Jahren und 5./6. Klasse, nur wenn die familiäre Situation (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitssuche u.ä.), dies erforderlich macht. Thüringen : ab 2 Jahre und 6 Monate bis zum Schuleintritt, der Stundenumfang ist weder im Gesetz noch in einer Verordnung geregelt; Nordrhein-Westfalen : im Landesgesetz nicht festgeschrieben, folglich nach Bundesgesetz (§ 24 SGB VIII) ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt, Stundenumfang nicht definiert; Betreuungsquote Kinder unter 3 Jahren Sachsen-Anhalt : 47,86 Prozent Brandenburg : 42,7 Prozent Thüringen : 40 Prozent Nordrhein-Westfalen : 2,3 Prozent Neue Bundesländer : 36 Prozent Alte Bundesländer : 7 Prozent Dänemark : 68 Prozent Schweden : 48 Prozent Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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