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Magdeburg, den 16.03.2004

Gesetzentwurf zur Landeskulturstiftung im Kabinett verabschiedet

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 101/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 101/04 Magdeburg, den 16. März 2004 Gesetzentwurf zur Landeskulturstiftung im Kabinett verabschiedet Das Kabinett hat heute beschlossen, den von Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz vorgelegten Gesetzentwurf zur Gründung einer Landeskulturstiftung dem Landtag zuzuleiten. Stiftungszweck der Landeskulturstiftung ist vor allem die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur. Komplementär zur Pflege des kulturellen Erbes bzw. Bestandes geht es dabei um neue, spannende und außergewöhnliche Kulturprojekte mit hohem künstlerischen Anspruch. Ausdrücklich im Mittelpunkt des Förderprofils der Stiftung sollen neue Ansätze im Kulturleben des Landes stehen, die auch Blicke über den eigenen kulturellen ¿Tellerrand¿ einschließen. Dazu gehört auch die Förderung von internationalen Gemeinschaftsprojekten und Künstlerbegegnungen. Dabei sollen künftig ein klarer erkennbares Landesprofil entwickelt und das Förderspektrum erweitert werden. Die Stiftung will sich als Wegbereiterin für kulturelle Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und/oder hier ihre Wirkung entfalten, etablieren. Der Stiftungszweck soll durch Projektförderung, die Förderung besonders begabter Künstler, durch die Vergabe von Stipendien und den Betrieb von Künstlerhäusern verwirklicht werden. Aufgabe der Stiftung wird es sein, in intensivem Dialog mit der Kulturszene als unbürokratischer Dienstleister zur Verfügung zu stehen und innovative Ideen aus der Kunst- und Kulturszene des Landes zu unterstützen. Das setzt eine offene Kommunikation, Spürsinn für aktuelle Trends und schnelle, transparente Entscheidungen voraus. Aus dem Bereich der zeitgenössischen Kunst sollen vor allem die Sparten Bildende Kunst, Literatur, Film, Musik, Bühne und Musik sowie spartenübergreifende Projekte gefördert werden. Dabei ist die Förderung des künstlerischen Nachwuchses von besonderem Interesse Die Stiftung wird zunächst mit dem Landesanteil in Höhe von 8,4 Mio. Euro aus dem Barvermögen der Stiftung Kulturfonds ausgestattet. Das Kapital wird in zwei Jahresscheiben (2005: 5,88 Mio. ¿, 2006: 2,52 Mio. ¿) verfügbar. Ende Dezember 2003 war Sachsen-Anhalt ebenso wie der Freistaat Thüringen aus der Stiftung Kulturfonds ausgetreten, die sich derzeit in Liquidation befindet. Zusätzlich werden der Landeskulturstiftung jährlich Konzessionsabgabemittel (Lotto-Toto) in Höhe von ca. 433.000 ¿ zur Verfügung gestellt. Dieses Geld wird entsprechend dem Stiftungszweck sowie zur generellen Erhöhung des Stiftungskapitals eingesetzt. Zur Zukunft der bisher von der Stiftung Kulturfonds gemeinsam verwalteten Künstlerhäuser teilte der Kultusminister mit, dass Sachsen-Anhalt seine Anteile an den Häusern in Ahrenshoop und Wiepersdorf, wie die anderen Bundesländer auch, vorerst ruhen lässt. Die Sitzländer betreiben diese Liegenschaften weiter, stellen sie kulturellen Zwecken zur Verfügung und tragen die Betriebs- und Unterhaltskosten. Die in Sachsen-Anhalt befindlichen Liegenschaften Max-Klinger-Gedenkstätte und die Anlage Sonneck werden in der gleichen Weise wie bisher weitergeführt. Beide Liegenschaften sind langjährig verpachtet, so dass für das Land keine weiteren Aufwendungen entstehen. ¿Mit der Initiative zur Stiftungsgründung kann der Landtag nun einen wichtigen Impuls zur Stärkung der kulturellen Eigenständigkeit, Vielfalt und Vernetzung des Kulturlandes Sachsen-Anhalt setzen¿, erklärte Kultusminister Olbertz auf der Landespressekonferenz. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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Gesetzentwurf zur Landeskulturstiftung im Kabinett verabschiedet

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 040/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 040/04 Magdeburg, den 16. März 2004 Gesetzentwurf zur Landeskulturstiftung im Kabinett verabschiedet Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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