Landesregierung geht neue Wege bei der Kriminalitätsverhütung Kommunale Kriminalprävention soll Straftaten verhindern
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 096/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 096/04 Magdeburg, den 16. März 2004 Landesregierung geht neue Wege bei der Kriminalitätsverhütung Kommunale Kriminalprävention soll Straftaten verhindern In der heutigen Kabinettsitzung wurde auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky die Initiative der Landesregierung zur Intensivierung der kommunalen Kriminalprävention beschlossen. Jeziorsky: ¿Kriminalität soll künftig dort verstärkt verhindert werden, wo sie für den Bürger am unmittelbarsten zu spüren ist ¿ vor Ort in seinem Wohnort und in der näheren Umgebung. Hinzu kommt, dass fast 70 Prozent aller von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen genau in diesem Bereich Straftaten begehen. Hier setzt das neue Konzept an, indem Polizei und Kommunen noch mehr als bisher zusammenarbeiten. Erkenntnisse und Erfahrungen der einen Seite sollen dem jeweils anderen Partner zur Verfügung gestellt werden, Maßnahmen sollen noch früher als bisher einsetzen und möglichst gemeinsam durchgeführt werden.¿ Die Initiative gründet sich im Wesentlichen auf folgenden Säulen: Säule: Kriminalprävention ist Thema kommunaler Kriminalpolitik Die Aufgaben der Kommunen berühren fast alle gesellschaftlichen Lebensbereiche. Dadurch verfügen sie über wichtige Anknüpfungspunkte für eine ursachenorientierte Kriminalprävention. Säule: Auch die Kommunen sind Sicherheitsbehörden Aufgaben von Sicherheitsbehörden müssen auch konsequent wahrgenommen werden. Das ist eine weitere tragende Säule kommunaler Kriminalprävention. Die Kommunen sind als örtliche Sicherheitsbehörden für die Abwehr allgemeiner oder spezieller Gefahren zuständig. Damit ergeben sich für sie eine Fülle von Ansatzpunkten, Entstehungsbedingungen von Kriminalität entgegenzuwirken. Beispiel: Städte und Gemeinden müssen baulich so geplant und gestaltet werden, dass Kriminalität nicht begünstigt wird (z. B. keine Ballung von sozialen Randgruppen in einem Stadtviertel, ausreichende Freizeitmöglichkeiten). Säule: Kooperation der Kommunen mit der Polizei: Kommunen und Polizei haben im Rahmen der Gefahrenabwehr gemeinsame zum Teil einander ergänzende Zuständigkeiten, z. B. im Bereich des Jugendschutzes aber bei Ordnungsstörungen unterschiedlichster Art (Umweltschutz, Abfallbeseitigung, Lärmbelästigung). Hier soll es künftig zu einem noch engeren Schulterschluss kommen. Kommunen und Polizei werden in Zukunft gemeinsame Schwerpunkte festlegen und gemeinsame Maßnahmen zu deren Umsetzung ergreifen. Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Die Polizei wird als ersten Schritt auf örtlicher Ebene mit den Kommunen gemeinsame Lagebilder erstellen. Sie sind Voraussetzung dafür, dass beide Seiten erkennen können, wo sie die Schwerpunkte setzen müssen und wo genau konkrete aufeinander abgestimmte Maßnahmen durchgeführt werden sollen (z. B. gemeinsame Jugendschutzkontrollen in Diskotheken). Im Innenministerium wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die den heute in Gang gesetzten Prozess begleiten soll. Von hier aus sollen Anregungen an Polizei und Kommunen ergehen, hier können aufkommende Fragen beantwortet werden.¿ Jeziorsky weiter: ¿Diese Ausrichtung der kommunalen Kriminalprävention wird von den kommunalen Spitzenverbänden des Landes, also dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag, ausdrücklich unterstützt. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Initiative die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Polizei weiter verbessert wird und dass wir einen weiteren Schritt getan haben, um zukünftig wirksam die Entstehung von Kriminalität zu verhindern.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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