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Magdeburg, den 18.03.2004

Entscheidung zur Schließung der Sekundarschule Ströbeck

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 045/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 045/04 Magdeburg, den 18. März 2004 Entscheidung zur Schließung der Sekundarschule Ströbeck Mit Bescheid vom 09. März 2004 hat das Landesverwaltungsamt den vom Landkreis Halberstadt vorgelegten Schulentwicklungsplan unter Auflagen genehmigt. Bestandteil dieser Auflagen ist die Aufhebung der Sekundarschule am Standort Ströbeck. Die Beschulung der Schülerinnen und Schüler soll in Dardesheim oder Halberstadt erfolgen. Hierzu äußerte sich heute Kultusminister Olbertz. Er betonte, dass die Bemühungen der Landesregierung darauf gerichtet sind, ein stabiles und zukunftssicheres Schulnetz zu etablieren. Mit den durch das Kultusministerium vorgegebenen Mindestschülerzahlen wird die Stabilität und Kontinuität für die Gestaltung des Unterrichtsprozesses gesichert. Mit den seit 1999 geltenden Mindestschülerzahlen sind folgende Rahmenbedingungen festgelegt: für die Klassenbildung der Schuleingangsstufe 5 und 7 sind im Sekundarschulbereich je zwei Klassen mit 20 Schülern und für ein Gymnasium im ländlichen Raum je zwei Klassen mit 25 Schülern notwendig. Damit wird es den Schulen möglich, flexibler bei der Klassen- und Lerngruppenbildung zu agieren. Schülerinnen und Schülern, die an größeren Schulen und in größeren Klassenverbänden lernen, können eine größere Auswahl an Wahlpflichtkursen, Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Diese Differenzierung hat die Kultusministerkonferenz für verbindlich erklärt. Minister Olbertz verwies weiterhin darauf, dass es sich bei Schach um kein von der Kultusministerkonferenz bestätigtes Unterrichtsfach handele und Schach z.B. auch am Käthe-Kollwitz-Gymnasium in Halberstadt als Wahlfach angeboten werde. Abschließend ging Olbertz noch einmal auf die Schulentwicklung in Ströbeck ein. Die zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen sei schon seit Jahren bekannt. Die Verantwortung, welche Schule zu entwickeln ist und welcher Schulstandort aufgegeben wird, liege in der Entscheidung der zuständigen Landkreise, die sich an den schulischen Mindestgrößen orientieren müssen. Ausnahmen sind nur dort möglich, wo die Schulwege unzumutbar lang sind. Dieses ist aber in Ströbeck mit den unmittelbar benachbarten Schulstandorten Dardesheim und Halberstadt nicht der Fall. Schon die Entscheidung vom letzten August zur Weiterführung der Sekundarschule Ströbeck sei ein Scheck auf die Zukunft gewesen. Heute muss leider festgestellt werden, dass selbst ein kreisübergreifender Schulbezirk nicht zu einer bestandsfähigen Sekundarschule in Ströbeck bis zum Ende des Planungszeitraums 2008/09 führen würde. ^ Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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