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Magdeburg, den 23.03.2004

Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen EU-Recht und Grundgesetz Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen Emissionshandels-Pläne Trittins an

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 117/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 117/04 Magdeburg, den 23. März 2004 Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen EU-Recht und Grundgesetz Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen Emissionshandels-Pläne Trittins an Mit größter Besorgnis nimmt die Landesregierung den Entwurf des Nationalen Allokationsplans zur Erstvergabe von Treibhausgas-Emissionszertifikaten zur Kenntnis. Die Berücksichtigung von ¿early actions¿ seit 1990 sei dort in einer Weise geregelt, die weder mit dem EU-Recht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das betonte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger in der heutigen Kabinettssitzung unter Verweis auf ein Gutachten des Europa- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Darin kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass die geplanten Regelungen sowohl gegen das EU-Recht verstoßen würden als auch verfassungswidrig wären. Eine Regelung, wie sie vom Bundesumweltministerium ins Auge gefasst ist, würde zum praktisch vollständigen Ausschluss der Nutzbarkeit der zugeteilten Zertifikate führen. Minister Rehberger kündigte den entschiedenen Widerstand der Landesregierung gegen den jetzt vorliegenden Entwurf des Nationalen Allokationsplans an. Das Land könne und werde nicht hinnehmen, dass die gemäß Artikel 87 ff EG gewährten Beihilfen für den Aufbau der ostdeutschen Industriebetriebe bei der Berücksichtigung der ¿early actions¿ ¿gegengerechnet¿ werden und damit der mit der Beihilfe gewollte Effekt in wettbewerbsverzerrender Weise konterkariert werde. Angesichts der volkswirtschaftlichen Folgen eines nicht mit dem europäischen Recht und dem Grundgesetz vereinbaren Plans wäre die Landesregierung genötigt und gewillt, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Darüber hat Rehberger Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und den für den Aufbau Ost zuständigen Bauminister Stolpe in Kenntnis gesetzt. Mit dem 2005 beginnenden Emissionsrechtehandel will die EU die Verpflichtungen aus dem internationalen Klimaabkommen von Kyoto erfüllen. Alle Unternehmen, die Kraftwerke, Raffinerien, Zementöfen, Stahlschmelzen oder Papierfabriken mit großer Leistung (Energieverbrauch) betreiben, erhalten Verschmutzungsrechte, die zum Ausstoß exakt bestimmter Mengen Kohlendioxid berechtigen. Wer mehr Kohlendioxid ausstößt als im nationalen Verteilungsplan erlaubt, muss Zertifikate zukaufen. Wer hingegen umweltfreundlicher produziert und weniger Schadstoffe erzeugt, kann Zertifikate verkaufen und Gewinne erzielen. Bislang ist im Nationalen Allokationsplan völlig unbefriedigend geregelt, wie Vorleistungen zur Schadstoffminderung, so genannten ¿early actions¿, berücksichtigt werden. Dadurch bleiben u. a. die seit 1991 vorgenommenen Modernisierungen z. B. in der chemischen Industrie, der Energiewirtschaft und der Zementindustrie Ostdeutschlands unberücksichtigt. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen EU-Recht und Grundgesetz Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen Emissionshandels-Pläne Trittins an

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 038/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 038/04 Magdeburg, den 23. März 2004 Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen EU-Recht und Grundgesetz Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen Emissionshandels-Pläne Trittins an Mit größter Besorgnis nimmt die Landesregierung den Entwurf des Nationalen Allokationsplans zur Erstvergabe von Treibhausgas-Emissionszertifikaten zur Kenntnis. Die Berücksichtigung von ¿early actions¿ seit 1990 sei dort in einer Weise geregelt, die weder mit dem EU-Recht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das betonte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger in der heutigen Kabinettssitzung unter Verweis auf ein Gutachten des Europa- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Darin kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass die geplanten Regelungen sowohl gegen das EU-Recht verstoßen würden als auch verfassungswidrig wären. Eine Regelung, wie sie vom Bundesumweltministerium ins Auge gefasst ist, würde zum praktisch vollständigen Ausschluss der Nutzbarkeit der zugeteilten Zertifikate führen. Minister Rehberger kündigte den entschiedenen Widerstand der Landesregierung gegen den jetzt vorliegenden Entwurf des Nationalen Allokationsplans an. Das Land könne und werde nicht hinnehmen, dass die gemäß Artikel 87 ff EG gewährten Beihilfen für den Aufbau der ostdeutschen Industriebetriebe bei der Berücksichtigung der ¿early actions¿ ¿gegengerechnet¿ werden und damit der mit der Beihilfe gewollte Effekt in wettbewerbsverzerrender Weise konterkariert werde. Angesichts der volkswirtschaftlichen Folgen eines nicht mit dem europäischen Recht und dem Grundgesetz vereinbaren Plans wäre die Landesregierung genötigt und gewillt, eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Darüber hat Rehberger Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und den für den Aufbau Ost zuständigen Bauminister Stolpe in Kenntnis gesetzt. Mit dem 2005 beginnenden Emissionsrechtehandel will die EU die Verpflichtungen aus dem internationalen Klimaabkommen von Kyoto erfüllen. Alle Unternehmen, die Kraftwerke, Raffinerien, Zementöfen, Stahlschmelzen oder Papierfabriken mit großer Leistung (Energieverbrauch) betreiben, erhalten Verschmutzungsrechte, die zum Ausstoß exakt bestimmter Mengen Kohlendioxid berechtigen. Wer mehr Kohlendioxid ausstößt als im nationalen Verteilungsplan erlaubt, muss Zertifikate zukaufen. Wer hingegen umweltfreundlicher produziert und weniger Schadstoffe erzeugt, kann Zertifikate verkaufen und Gewinne erzielen. Bislang ist im Nationalen Allokationsplan völlig unbefriedigend geregelt, wie Vorleistungen zur Schadstoffminderung, so genannten ¿early actions¿, berücksichtigt werden. Dadurch bleiben u. a. die seit 1991 vorgenommenen Modernisierungen z. B. in der chemischen Industrie, der Energiewirtschaft und der Zementindustrie Ostdeutschlands unberücksichtigt. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

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