Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen
EU-Recht und Grundgesetz
Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen
Emissionshandels-Pläne Trittins an
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 117/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 117/04
Magdeburg, den 23. März 2004
Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen
EU-Recht und Grundgesetz
Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen
Emissionshandels-Pläne Trittins an
Mit größter Besorgnis nimmt die
Landesregierung den Entwurf des Nationalen Allokationsplans zur Erstvergabe von
Treibhausgas-Emissionszertifikaten zur Kenntnis. Die Berücksichtigung von
¿early actions¿ seit 1990 sei dort in einer Weise geregelt, die weder mit dem
EU-Recht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das betonte Wirtschaftsminister Dr. Horst
Rehberger in der heutigen Kabinettssitzung unter Verweis auf ein Gutachten des
Europa- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Winfried Kluth von der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Darin kommt der Gutachter zum
Ergebnis, dass die geplanten Regelungen sowohl gegen das EU-Recht verstoßen
würden als auch verfassungswidrig wären. Eine Regelung, wie sie vom Bundesumweltministerium
ins Auge gefasst ist, würde zum praktisch vollständigen Ausschluss der
Nutzbarkeit der zugeteilten Zertifikate führen.
Minister Rehberger kündigte den entschiedenen
Widerstand der Landesregierung gegen den jetzt vorliegenden Entwurf des
Nationalen Allokationsplans an. Das Land könne und werde nicht hinnehmen, dass
die gemäß Artikel 87 ff EG gewährten Beihilfen für den Aufbau der ostdeutschen
Industriebetriebe bei der Berücksichtigung der ¿early actions¿ ¿gegengerechnet¿
werden und damit der mit der Beihilfe gewollte Effekt in
wettbewerbsverzerrender Weise konterkariert werde. Angesichts der
volkswirtschaftlichen Folgen eines nicht mit dem europäischen Recht und dem
Grundgesetz vereinbaren Plans wäre die Landesregierung genötigt und gewillt,
eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Darüber hat Rehberger
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und den für den Aufbau Ost
zuständigen Bauminister Stolpe in Kenntnis gesetzt.
Mit dem 2005 beginnenden
Emissionsrechtehandel will die EU die Verpflichtungen aus dem internationalen
Klimaabkommen von Kyoto erfüllen. Alle Unternehmen, die Kraftwerke,
Raffinerien, Zementöfen, Stahlschmelzen oder Papierfabriken mit großer Leistung
(Energieverbrauch) betreiben, erhalten Verschmutzungsrechte, die zum Ausstoß
exakt bestimmter Mengen Kohlendioxid berechtigen. Wer mehr Kohlendioxid
ausstößt als im nationalen Verteilungsplan erlaubt, muss Zertifikate zukaufen.
Wer hingegen umweltfreundlicher produziert und weniger Schadstoffe erzeugt,
kann Zertifikate verkaufen und Gewinne erzielen. Bislang ist im Nationalen
Allokationsplan völlig unbefriedigend geregelt, wie Vorleistungen zur
Schadstoffminderung, so genannten ¿early actions¿, berücksichtigt werden.
Dadurch bleiben u. a. die seit 1991 vorgenommenen Modernisierungen z. B. in der
chemischen Industrie, der Energiewirtschaft und der Zementindustrie
Ostdeutschlands unberücksichtigt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen
EU-Recht und Grundgesetz
Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen
Emissionshandels-Pläne Trittins an
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 038/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 038/04
Magdeburg, den 23. März 2004
Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen
EU-Recht und Grundgesetz
Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen
Emissionshandels-Pläne Trittins an
Mit größter Besorgnis nimmt die
Landesregierung den Entwurf des Nationalen Allokationsplans zur Erstvergabe von
Treibhausgas-Emissionszertifikaten zur Kenntnis. Die Berücksichtigung von
¿early actions¿ seit 1990 sei dort in einer Weise geregelt, die weder mit dem
EU-Recht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das betonte Wirtschaftsminister Dr. Horst
Rehberger in der heutigen Kabinettssitzung unter Verweis auf ein Gutachten des
Europa- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Winfried Kluth von der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Darin kommt der Gutachter zum
Ergebnis, dass die geplanten Regelungen sowohl gegen das EU-Recht verstoßen
würden als auch verfassungswidrig wären. Eine Regelung, wie sie vom Bundesumweltministerium
ins Auge gefasst ist, würde zum praktisch vollständigen Ausschluss der
Nutzbarkeit der zugeteilten Zertifikate führen.
Minister Rehberger kündigte den entschiedenen
Widerstand der Landesregierung gegen den jetzt vorliegenden Entwurf des
Nationalen Allokationsplans an. Das Land könne und werde nicht hinnehmen, dass
die gemäß Artikel 87 ff EG gewährten Beihilfen für den Aufbau der ostdeutschen
Industriebetriebe bei der Berücksichtigung der ¿early actions¿ ¿gegengerechnet¿
werden und damit der mit der Beihilfe gewollte Effekt in
wettbewerbsverzerrender Weise konterkariert werde. Angesichts der
volkswirtschaftlichen Folgen eines nicht mit dem europäischen Recht und dem
Grundgesetz vereinbaren Plans wäre die Landesregierung genötigt und gewillt,
eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Darüber hat Rehberger
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und den für den Aufbau Ost
zuständigen Bauminister Stolpe in Kenntnis gesetzt.
Mit dem 2005 beginnenden
Emissionsrechtehandel will die EU die Verpflichtungen aus dem internationalen
Klimaabkommen von Kyoto erfüllen. Alle Unternehmen, die Kraftwerke,
Raffinerien, Zementöfen, Stahlschmelzen oder Papierfabriken mit großer Leistung
(Energieverbrauch) betreiben, erhalten Verschmutzungsrechte, die zum Ausstoß
exakt bestimmter Mengen Kohlendioxid berechtigen. Wer mehr Kohlendioxid ausstößt
als im nationalen Verteilungsplan erlaubt, muss Zertifikate zukaufen. Wer
hingegen umweltfreundlicher produziert und weniger Schadstoffe erzeugt, kann
Zertifikate verkaufen und Gewinne erzielen. Bislang ist im Nationalen
Allokationsplan völlig unbefriedigend geregelt, wie Vorleistungen zur
Schadstoffminderung, so genannten ¿early actions¿, berücksichtigt werden.
Dadurch bleiben u. a. die seit 1991 vorgenommenen Modernisierungen z. B. in der
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