: 114
Magdeburg, den 23.03.2004

Kabinett beschließt neues Krankenhausgesetz / Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt bringt bundesweit beispielhaftes Gesetz auf den Weg

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 114/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 114/04 Magdeburg, den 23. März 2004 Kabinett beschließt neues Krankenhausgesetz / Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt bringt bundesweit beispielhaftes Gesetz auf den Weg Sachsen-Anhalt setzt bei der Krankenhausplanung bundesweit Maßstäbe. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für ein neues Krankenhausgesetz, der nunmehr in die parlamentarische Diskussion geht. Aus Sicht von Gesundheitsminister Gerry Kley bringt Sachsen-Anhalt damit ein bundesweit beispielhaftes Gesetz auf den Weg. ¿Als erstes Bundesland tragen wir den Bedingungen des neuen diagnoseorientierten Fallpauschalensystems Rechnung¿, sagte Kley nach der Kabinettsitzung. Er hob zugleich die gute Zusammenarbeit mit den Partnern im Gesundheitswesen hervor. Die Anhörung zum Gesetzentwurf habe gezeigt, dass alle Beteiligten die Umstellung von einer kapazitätsbezogenen Krankenhausplanung auf eine Leistungsplanung grundsätzlich mittragen würden. Im Zuge der Anhörung sei die Einrichtung einer Schiedsstelle für Konfliktfälle neu in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Auch eine turnusmäßige Überprüfungspflicht für den Krankenhausplan werde es geben. Der Minister resümierte: ¿Es ist ein tragfähiges und zukunftsweisendes Gesetz entstanden.¿ Seit dem Inkrafttreten des Fallpauschalengesetzes (FPG) zum 1. Januar 2003 wird in den Krankenhäusern Sachsen-Anhalts, wie in den anderen Bundesländern auch, schrittweise ein pauschalierendes Preissystem als Methode der leistungsorientierten Finanzierung der Krankenhäuser eingeführt. Dadurch verändert sich der Inhalt der bisherigen Krankenhausplanung. Für die Kliniken ist nicht mehr die Kapazität (das Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz) als Finanzierungsgrundlage entscheidend. Vielmehr basiert die Abrechnung auf der je Patient oder Patientin erbrachten Leistung. Die Krankenhausplanung wird deshalb künftig keine Planbetten ausweisen, sondern Rahmenvorgaben für Versorgungs- und Qualitätsziele setzen, die von Krankenhausträgern und Krankenkassen zu berücksichtigen sind. Der Krankenhausplan legt auf der Grundlage dieser Rahmenvorgaben mindestens Standorte, Versorgungsstufe und Fachgebiete fest. Auch Hochschulkliniken und die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken werden in die Planung einbezogen, sofern sie der allgemeinen stationären Versorgung der Bevölkerung dienen. Der Krankenhausplan wird perspektivisch nicht mehr jährlich fortgeschrieben, aber turnusmäßig überprüft, um Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zeitnah steuern zu können. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung