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Magdeburg, den 23.03.2004

Kultusminister Olbertz: Schulgesetzänderung erhöht Qualität der schulischen Arbeit

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 115/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 115/04 Magdeburg, den 23. März 2004 Kultusminister Olbertz: Schulgesetzänderung erhöht Qualität der schulischen Arbeit In der heutigen Kabinettssitzung hat Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz den Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vorgestellt. Die Gesetzesnovelle wird nun zur Anhörung freigegeben. Mit der Novellierung werde auf aktuelle und künftige Entwicklungen im Bereich der allgemeinen und berufsbildenden Schulen Bezug genommen, so Olbertz bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes. Im Mittelpunkt stehen vor allem Maßnahmen der Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgabe der schulischen Arbeit. Eine hohe Bedeutung werde den länderübergreifenden Bildungsstandards beigemessen, die von der Kultusministerkonferenz schrittweise eingeführt werden. Auch für eine Stärkung der Schulprogrammarbeit, außerunterrichtlicher Angebote der Schulen sowie der Lehrerfortbildung treffe das neue Gesetz unterstützende Regelungen. ¿Nachdem die letzten Schulgesetznovellierungen noch überwiegend den äußeren Strukturen gelten mussten¿, so Kultusminister Olbertz, ¿zielt diese Initiative auf den inhaltlichen Ausbau des Schulsystems und die Stärkung seiner Qualitätsansprüche¿. Mit den vorgeschlagenen Änderungen solle die gute Arbeit der Lehrerinnen und Lehrern ebenso wie die Zusammenarbeit mit den Eltern unterstützt und erleichtert werden. Auch künftig wird eine angemessene Beteiligung der Gesamtkonferenz an der Bestellung der Schulleiter sichergestellt. Außerdem sollen mit dem Gesetz die Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Sie können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ihrer Kinder mit deren Zustimmung über wesentliche Vorgänge (Leistungsstand, Ordnungsmaßnahmen usw.) informiert werden. Ab dem 1. August 2006 können die Schulträger auf die Festlegung von Schulbezirken für Grund- und Sekundarschulen verzichten. Für berufsbildende Schulen sollen Einzugsbereiche festgelegt werden können, wenn dadurch ein regional ausgewogeneres Angebot geschaffen werden kann. Die Sonderschulen werden nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen umbenannt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung von Förderzentren als Kooperationsmodelle verschiedener Schulen vor, an denen die Beratung, Diagnostik und Prävention konzentriert werden soll. Weitere wesentliche Änderungen betreffen die Schulen in freier Trägerschaft, deren Gleichberechtigung mit den staatlichen Schulen unterstrichen wird. Die Bestimmungen zur Versetzung und zur Erlangung der Abschlüsse gelten künftig auch an den anerkannten Ersatzschulen. Das Verfahren zur Erteilung der Unterrichtsgenehmigung wird wesentlich vereinfacht. Neu formuliert wurden darüber hinaus die Regelungen zur Finanzhilfe bei unverändertem Niveau der Grundförderung. Dabei wird auch die Klassenfrequenz für Grundschulen festgeschrieben. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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