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Magdeburg, den 24.03.2004

Umweltminsterin Wernicke: Endlich Klarheit für Handel mit Emissionsrechten schaffen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 031/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 031/04 Magdeburg, den 20. März 2004 Umweltminsterin Wernicke: Endlich Klarheit für Handel mit Emissionsrechten schaffen Sachsen-Anhalts Umweltministerin Petra Wernicke hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich Klarheit über die Zuteilung von Emissionsrechten zu schaffen. Wernicke erklärte in Magdeburg: "Die Bundesminister Trittin und Clement sollten ihren Streit schnellstens beenden. Notfalls muss der Bundeskanzler ein Machtwort sprechen. Ich kann nicht verstehen, warum es nicht möglich sein soll, nach Monaten der Diskussion einen Kompromiss zu finden, der den Klimaschutzzielen gerecht wird und zugleich die Wirtschaft nicht behindert." Bis Ende März muss Deutschland der EU vorlegen, wie die Gesamtmenge der Emissionsrechte festlegt und nach welchen Methoden die Rechte auf die einzelnen Unternehmen zugeteilt werden sollen. Wernicke bekräftigte ihre Forderung nach einem regionalisierten Bonussystem, das Firmen, die ihren Schadstoffausstoß bereits gemindert haben, belohnt. Davon würde die Wirtschaft in den neuen Ländern profitieren. Wernicke: "Der Osten hat überproportional zur Minderung des Schadstoffausstoßes in Deutschland beigetragen. Es wäre nur gerecht, diese Leistung jetzt zu honorieren." Wernicke sprach sich für einen "maßvollen Einstieg" in den Emissionsrechtehandel aus und verwies auf ihren Sieben-Punkte-Katalog, den sie im Februar vorgelegt hatte. Sie sagte: "Niemand darf sich überfordert oder übervorteilt fühlen. Andernfalls droht eine Aushöhlung der Akzeptanz für das System." Der 7-Punkte-Katalog von Ministerin Wernicke zum Emissionsrechtehandel Erstens: Die CO2-Minderung muss am Kyoto-Basisjahr 1990 und nicht am Mittel der Jahre 2000 bis 2002 ansetzen. Dies erhöht die verfügbare Zertifikatemenge um etwa 35 Millionen Tonnen. Es verschafft den Unternehmen Zeit für Minderungsmaßnahmen und begünstigt die Entstehung eines Zertifikatemarktes. Zweitens: Einführung eines Wachstumsfaktors, der die konjunkturelle Entwicklung und Markteinführung in den Unternehmen berücksichtigt. Drittens: Uneingeschränkte Anerkennung von Vorleistungen, die die ostdeutschen Unternehmen seit 1990 erbracht haben. Viertens: Mehremissionen aus dem Atomausstieg sind durch Zukäufe von Zertifikaten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Fünftens: Beseitigung der Benachteiligung moderner Kohlekraftwerke durch differenzierte Vergleichsmaßstäbe. Sechstens: Kein Wechsel der Zuteilungsmethode, sondern Fortschreibung der kostenlosen Zertifikatezuteilung in der zweiten Periode. Ein Wechsel führt zur Verunsicherung der Unternehmen und setzt deren Planungssicherheit aufs Spiel. Siebtens: Wegfall der so genannten Bagatellgrenze von 10 Prozent bei Emissionserhöhungen infolge angeordneter Umweltmaßnahmen in den Unternehmen, da diese bei einzelnen Unternehmen zu erheblichen zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen führt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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