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Magdeburg, den 25.03.2004

Leistungsbewertung ist auf ein solides Fundament gestellt

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 059/04 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 059/04 Magdeburg, den 25. März 2004 Leistungsbewertung ist auf ein solides Fundament gestellt Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 hat das Kultusministerium die Leistungsbewertung neu geregelt. Heute lässt sich feststellen, so erklärte Bildungsstaatssekretär Winfried Willems, dass sich die Erlasse zur Leistungsbewertung im schulischen Alltag bewährt haben. Mit der Umsetzung der Erlasse sei die Stellung des Lehrers gefestigt worden, der für die Festlegung der Noten zuständig ist. Mit der eingeführten Kommentierung der einzelnen Benotung und der Zeugnisnote ist ein verständlicher und nachvollziehbarer Bewertungsmodus eingeführt worden. Den Schülerinnen und Schülern und insbesondere den Eltern wird damit die Chance gegeben, sich in den schulischen Lernprozess einzubringen. Dies wird auch von vielen Schulleitungen und Lehrkräften so gesehen. Staatssekretär Willems betonte, dass mit den Erlassen die eigenverantwortliche Entscheidung der Lehrkräfte gestärkt werde. Zugleich sorge die erforderliche Erläuterung jeder Bewertung für eine tatsächliche Transparenz beim Zustandekommen der einzelnen Note. Das bisherige Verfahren bei der Zeugnisnotenbildung, ungleichwertige Teilnoten gleichwertig zusammenzurechnen und die Notenentscheidung dem Taschenrechner zu übertragen, genügte dem Anspruch auf nachvollziehbare Gesamtnotenbildung nicht. Jeder Schematismus an dieser Stelle widerspricht einer realen Einschätzung der tatsächlichen Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerinnen und Lehrer verfügen nach Ansicht von Willems über die Kompetenz, auch ohne formale Rundungsvorgaben eine korrekte Leistungsbewertung vorzunehmen. Das pädagogische Ermessen besteht bei der Einzelnotenbildung und bei der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden Bewertung. Dieser Freiraum ermöglicht nicht nur "Abwertungen", sondern auch "Aufwertungen". Beide Entscheidungen sind gleichrangig zulässig, aber nicht beliebig. Die Grundlage ist die Gewichtung der vorliegenden Noten (ein kurzer Vokabeltext ist nicht mit einer komplexen Hausarbeit oder einer engagierten Mitarbeit in vielen Unterrichtsstunden gleichzusetzen), die Leistungsentwicklung und weitere pädagogisch relevante Aspekte, um gerade damit der jeweiligen Schülerin und dem jeweiligen Schüler gerecht zu werden. Daher bedarf auch jede Ermessensentscheidung der nachvollziehbaren Begründung. Die geschaffenen Regelungen tragen zu einer transparenten und nachvollziehbaren Leistungsbewertung bei und unterstützen den Dialog zwischen Schule, Schülern und Eltern, so Willems abschließend. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzentr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-3710 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium: http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/

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