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Magdeburg, den 30.03.2004

Innenminister Klaus Jeziorsky: Neues Waffengesetz seit einem Jahr in Kraft

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 051/04 Magdeburg, den 31. März 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky: Neues Waffengesetz seit einem Jahr in Kraft Das neue Waffengesetz, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, betrifft im gesamten Bundesgebiet ca. 2,3 Mio. legale Waffenbesitzer mit rund 7,2 Mio. sogenannter "scharfer" Schusswaffen. Dabei hat sich die Zahl der legalen Schusswaffenbesitzer, die ihre Waffen durch Erbschaft erhielten, der Zahl der Schusswaffenbesitzer genähert, die sich für Sportschützen und Jäger zusammen ergab. Jeziorsky: "In Sachsen-Anhalt waren am 1. April 2003 ca. 30.610 Personen im Besitz von 106.090 ¿scharfen` Waffen, d.h. ohne Schreckschusspistolen und ähnliche Waffen. Von April bis Ende Dezember 2003 wurden insgesamt 1.683 kleine Waffenscheine zum Führen für Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen erteilt, jedoch nur ca. 100 Erlaubnisse zum Führen ¿scharfer` Schusswaffen." Das größte Problem beim Waffenbesitz sei die mögliche missbräuchliche Verwendung. Deutlich werde dies bei den sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Mit diesen Waffen seien in der Vergangenheit ca. 50 % aller Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen begangen worden. Sie durften bis zum 1. April 2003 erlaubnisfrei erworben und geführt werden. Bei der änderung des Waffengesetzes seien die Waffenhersteller von einem geschätzten Altbestand von ca. 15 bis 20 Mio. Waffen dieser Art ausgegangen. Dies habe den Gesetzgeber bewogen, das Führen dieser Waffen vom Besitz des sogenannten kleinen Waffenscheins abhängig zu machen. "Die Antragsteller für einen kleinen Waffenschein kommen aus allen Bevölkerungskreisen. Der kleine Waffenschein berechtigt dazu, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums zu tragen. Diese Erlaubnis zum Führen wird nach dem neuen Waffengesetz nur denjenigen erteilt, deren Zuverlässigkeit von der Waffenrechtsbehörde überprüft worden ist", so der Innenminister. Das Waffenrecht unterscheide verschiedene Erlaubnisgruppen: Sportschützen, Jäger, Waffen- oder Munitionssammler, Hersteller, Händler oder Sachverständige für Waffen und Munition, gefährdete Personen oder Bewachungsunternehmer. Die Waffenrechtsbehörde dürfe eine waffenrechtliche Erlaubnis jedoch nur ausstellen, wenn sie zuvor die Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft habe. Hierzu habe die Behörde Auskünfte z.B. aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von den Polizeibehörden einzuholen. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sei nach dem neuen Waffengesetz spätestens nach drei Jahren zu wiederholen. Nach dem alten Gesetz betrug diese Frist fünf Jahre. Jeziorsky: "Wer am 1. April 2003 eine Waffe bzw. einen Gegenstand besaß, der ab dem 1. April 2003 als verbotener Gegenstand eingestuft wurde, konnte diese Waffen bzw. Gegenstände bis zum 31. August 2003 straffrei bei den Waffenbehörden oder der Polizei abgeben oder unbrauchbar machen oder einem Berechtigten überlassen (z.B. Faustmesser, Wurfsterne, Butterflymesser, Elektroimpulsgeräte ohne Zulassung). In Sachsen-Anhalt wurden daraufhin insgesamt 45 verbotene Waffen bzw. Gegenstände und acht erlaubnispflichtige Waffen abgegeben. Es ist jedoch nicht bekannt, wie viele dieser Waffen bzw. Gegenstände unbrauchbar gemacht worden sind." Jeziorsky: "Auch mit einem strengeren Waffenrecht wird nicht auszuschließen sein, dass sich eine Tragödie wie in Erfurt wiederholen kann. Das Waffengesetz kann jedoch dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses zu mindern. Die Tragödie in Erfurt hat wesentlich dazu beigetragen, dass z.B. die Altersgrenzen für den Waffenerwerb heraufgesetzt und die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen im Waffengesetz konkret geregelt wurden." Innenminister Jeziorsky bemängelte, dass die Bundesregierung wichtige Ausführungsbestimmungen, die für eine einheitliche Anwendung des Waffengesetzes erforderlich sind, immer noch nicht erlassen hat. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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