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Magdeburg, den 31.03.2004

Neue Antragsrunde für Vertragsnaturschutz

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 037/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 037/04 Magdeburg, den 1. April 2004 Neue Antragsrunde für Vertragsnaturschutz In Sachsen-Anhalt werden auch weiterhin Landwirte unterstützt, die im Rahmen des Programms Vertragsnaturschutz ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen und aufgegebenen Agrarflächen naturschutzgerecht bewirtschaften und damit dem Erhalt des natürlichen Lebensraumes und dem Schutz der Umwelt dienen. Die Beihilfen sollen Anreize zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung schaffen und Einkommenseinbußen der Landwirte ausgleichen. Neben den Verpflichtungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sind die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis im gesamten Betrieb einzuhalten. Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Förderantrag kann bis zum 15. Mai 2004 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel - beginnend am 1. Juli 2004 - fünf Jahre. Die Verpflichtungen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen beurteilt die zuständige untere Naturschutzbehörde (Landkreis). Dort ist als Antragsbestandteil das "Formblatt für Verpflichtungen" bis zum 8. April 2004 zur Bearbeitung einzureichen. Für Flächen im Geltungsbereich der Verordnung über die Landwirtschaft in Naturschutzgebieten - dem Biosphärenreservat "Mittlere Elbe" und dem Naturpark "Drömling" - können aufgrund der Befristung dieser Verordnung bis 2005 grundsätzlich keine neuen fünfjährigen Verpflichtungen eingegangen werden. Es wird daran erinnert, dass Landwirte, die bereits am Vertragsnaturschutz teilnehmen, bis zum 15. Mai 2004 den Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen für die tatsächlich umweltgerecht bewirtschafteten Flächen stellen müssen. Auszahlungsanträge sind beim jeweiligen ALF erhältlich. Die Antragsunterlagen - einschließlich der Merkblätter - und weitere Informationen über Inhalt des Programms sowie die Höhe der Zuwendungen sind bei den zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung erhältlich. Die Auszahlungs- und Antragsunterlagen und die Richtlinie sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (unter der Rubrik "Themen von A bis Z": Agrarumweltmaßnahmen / Schnellsprungmenü "Förderung" / Richtlinie Vertragsnaturschutz) eingestellt.) Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de

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