Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen (LT-Drs. 4/1449)
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/04 Magdeburg, den 1. April 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen (LT-Drs. 4/1449) TOP 9 der Landtagssitzung am 1. und 2. April 2004 Anrede, mit dem Gesetzentwurf soll zwei Staatsverträgen auf dem Gebiet des Lotterie- und Glücksspielwesens zugestimmt werden. Es handelt sich um den Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und den damit im Zusammenhang stehenden Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen. Ziel des Lotteriestaatsvertrages ist es, nach weitgehend bundeseinheitlichen Regelungen, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern, übermäßige Spielanreize zu verhindern, eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken auszuschließen, sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden und sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet wird. Der Regionalisierungsstaatsvertrag zielt darauf ab, den Auswirkungen der Tätigkeiten gewerblicher Spielvermittler durch Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern entgegenzuwirken. Ferner soll mit dem Gesetzentwurf das Glücksspielrecht des Landes Sachsen-Anhalt den Regelungen des Lotteriestaatsvertrages in dem zunächst erforderlichen Umfang angepasst werden. Hierzu ist z. B. in den Geltungsbereichen des Lotteriegesetzes und des Lotto-Toto-Gesetzes aufzunehmen, dass sie zukünftig ergänzend zum Staatsvertrag anzuwenden sind. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die bisherigen landesrechtlichen Regelungen zur sogenannten Bedürfnisprüfung beibehalten werden können. Anrede, sofern nicht bis zum 30. Juni 2004 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind, werden die Staatsverträge gegenstandslos. Daher sollen beide Staatsverträge vom Landtag kurzfristig ratifiziert werden und zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung des Landesrechts beschränkt sich daher auf vordringliche änderungen. Um das bestehende Recht umfassend an die staatsvertraglichen Regelungen anzupassen, ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, das insbesondere auf Grund zum Jahresende auslaufender Erlaubnisse bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss. Zu diesen Regelungen bedarf es allerdings noch einiger Abstimmungen z.B. hinsichtlich der gewerblichen Spielvermittlung. Anrede, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um eine konstruktive und zügige Ausschussberatung. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de
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