Antragsverfahren in der Landwirtschaft
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 044/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 044/04 Magdeburg, den 2. April 2004 Antragsverfahren in der Landwirtschaft 1. Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung Ab sofort können Anträge für die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung einer Markt- und Standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) gestellt werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert unter Beteiligung des Bundes und der EU dabei die extensive oder ökologische Bewirtschaftung von Ackerland, Dauerkulturen und Grünland. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Förderantrag muss bis zum 15. Mai 2004 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) gestellt sein. Dort sind auch die Antragsunterlagen erhältlich, einschließlich der Merkblätter und weiterer Informationen über den Inhalt des Programms sowie zur Höhe der Zuwendungen. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend am 1.Juli 2004. Die Antragsunterlagen und die Richtlinie sind auch im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A bis Z / Agrarumweltmaßnahmen / Schnellsprungmenü "Förderung" / Richtlinie Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung) eingestellt. Es wird zugleich daran erinnert, dass Landwirte, die bereits an dem Förderprogramm teilnehmen, bis zum 15. Mai 2004 den Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen für die tatsächlich bewirtschafteten Flächen stellen müssen. Auszahlungsanträge sind ebenfalls beim jeweiligen ALF erhältlich. 2. Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 2004 Derzeit werden die Anträge zur Ausgleichszulage 2004 für benachteiligte Gebiete im Rahmen der Eröffnung des Antragsverfahrens zur Flächenzahlung bereitgestellt. Die Anträge auf Ausgleichszulage können bei den ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung abgeholt werden und sind wie die Anträge auf Flächenzahlung ebenfalls bis zum 15. Mai 2004 bei dem zuständigen Amt einzureichen. Folgende änderungen sind zu beachten: Durch Vorlage eines Nachweises der Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen Unternehmens zu belegen. Letzter Abgabetermin ist definitiv der 15. Mai 2004. Nicht mehr angewendet wird die Sanktionierung von verspätet eingereichten Anträgen durch prozentualen Abzug vom Gesamtbetrag. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A bis Z / Landwirtschaft / Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete 2004) eingestellt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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