Überarbeiteter Landesentwicklungsplan soll Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt verdeutlichen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 137/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 137/04 Magdeburg, den 13. April 2004 Überarbeiteter Landesentwicklungsplan soll Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt verdeutlichen Der Landesentwicklungsplan für Sachsen-Anhalt soll künftig noch stärker auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet werden. ¿Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Standorten entlang der überregionalen Verkehrsachsen¿, sagte der für Raumordnung zuständige Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Mit den schon jetzt vorhandenen und noch entstehenden Fernverkehrsverbindungen (z.B. A2, A9, A14, Südharzautobahn A38, Westumfahrung Halle A143, Nordharzautobahn B6n) verfüge Sachen-Anhalt über ein beachtliches Potenzial, das konsequent für die Landesplanung genutzt werden soll. Zudem werde im überarbeiteten Landesentwicklungsplan die Stand-Umland-Beziehung in den Wirtschaftsräumen Halle und Magdeburg klarer als bisher definiert. Hier gehe es vor allem um die bessere Außendarstellung der zielgerichteten Verknüpfung von so genannten harten und weichen Standortfaktoren, erläuterte Daehre. Konkretere Aussagen sehe der überarbeitete Landesentwicklungsplan auch hinsichtlich der Vorranggebiete für Natur und Landschaft vor. Künftig soll klar festgelegt werden, auf welche Schutzgüter sich der Status bezieht. ¿Dadurch wissen zum Beispiel potenzielle Investoren genau, was in bestimmten Gebieten unter welchen Voraussetzungen möglich ist¿, so Daehre. Damit würden Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig Investitionshemmnisse ausgeräumt. Zu Ihrer Information: Die vorgesehenen Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) gehen u.a. auf Anregungen der Industrie- und Handelskammern zurück. Vor der Erarbeitung des jetzt vorgelegten Entwurfs wurde die beabsichtigte Neuregelung mit Vertretern der Wirtschaft, von Verbänden und öffentlichen Planungsträgern erörtert. Die überarbeitete LEP-Fassung durchläuft nun eine Anhörungsphase (ca. 4-5 Monate), in der neben den rund 1.200 Kommunen des Landes auch Verbände, öffentliche Planungsträger sowie die Fraktionen des Landtags ihre Stellungnahmen abgeben können. Nach Abschluss der Anhörung folgt eine erneute Kabinettsbefassung. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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