Gentechnisch veränderte Futtermittel: Überwachungsbehörden für Kontrollgänge gut gewappnet
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 054/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 054/04 Magdeburg, den 16. April 2004 Gentechnisch veränderte Futtermittel: überwachungsbehörden für Kontrollgänge gut gewappnet Die Futtermittelüberwachungsbehörden in Sachsen-Anhalt sind nach den Worten von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke auf die neue EU-weit geltende Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Futtermittel gut vorbereitet. Ab Sonntag müssen alle Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Für Kunden und Zwischenhändler wird damit unzweifelhaft erkennbar, ob das Futtermittel gentechnisch verändert wurde. Die Einhaltung der neuen EU-Verordnungen wird für den Futtermittelbereich von den ämtern für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Kreise und kreisfreien Städte überwacht. Diese haben sich in den zurückliegenden Monaten mit der Rechtslage vertraut gemacht und werden nunmehr kontrollieren. Kontrollen finden unangemeldet stichprobenartig statt. Nötige Futtermitteluntersuchungen werden im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt in Halle durchgeführt. Hintergrund: Die EU hat im Jahr 2003 verschiedene Verordnungen zur Zulassung von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln erlassen. Die Verordnungen sind ab Sonntag, dem 18. April, anzuwenden. Für die Futtermittelwirtschaft bedeutet dies: Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe, die aus genetisch veränderten Organismen bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt wurden, sind zu kennzeichnen. Auf jeder Stufe der Verarbeitung und Handels sind die geforderten Informationen zu übermitteln und aufzubewahren. Damit wird eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Für ein nachweisbar unbeabsichtigtes oder technisch unvermeidbares Vorhandensein von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in Futtermitteln hat die EU wie für Lebensmittel einen Schwellenwert von 0,9 Prozent für die Kennzeichnung angesetzt. In Sachsen-Anhalt werden jährlich rund 800.000 Tonnen Mischfuttermittel produziert. Landesweit gibt es zwölf nach dem Futtermittelrecht anerkannte und registrierte Betriebe, die Mischfutter und teilweise auch Vormischungen fertigen. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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