: 63
Magdeburg, den 15.04.2004

Innenminister Klaus Jeziorsky: Polizei verstärkt landesweit die Videobeobachtung an Kriminalitätsbrennpunkten

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 063/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 063/04 Magdeburg, den 18. April 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky: Polizei verstärkt landesweit die Videobeobachtung an Kriminalitätsbrennpunkten Innenminister Klaus Jeziorsky will den Einsatz der Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich verstärken. Für den Innenminister ist die Videobeobachtung von öffentlichen Straßen und Plätzen mit hoher Kriminalitätsbelastung ein wichtiger Baustein, um die innere Sicherheit im Land zu verbessern. Es sei zu erwarten - und alle bisherigen Maßnahmen belegen den Erfolg -, dass an Kriminalitätsbrennpunkten spezifische Straftaten zurückgedrängt werden und dass Bürgerinnen und Bürger sich an derartigen Orten wieder sicherer fühlen können. Jeziorsky hat eine landesweit gültige Konzeption erarbeiten lassen, die den Polizeibehörden einen gezielten Einsatz der Videobeobachtung erleichtern, aber die polizeilichen Anwender auch zu Augenmaß anhält. Ziel der Videobeobachtung sei es, so Jeziorsky, Kriminalität im öffentlichen Raum, insbesondere Straßenkriminalität jeder Art sowie Vandalismus-, Graffiti-Taten und offene Drogendelikte, zu verhindern, die mit ihren Begleiterscheinungen nachhaltig das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinflussen. Dabei kann die Videobeobachtung kein "Allzweckmittel" sein. Aber im Rahmen von umfassenden Bekämpfungskonzepten soll die Polizei mit dieser Möglichkeit Delikte verhindern, die im öffentlichen Raum präventabel sind, z. B. Körperverletzungen, Bedrohungen, überfälle, Handtaschenraubtaten, Diebstähle. Das Risiko, von der Beobachtung erfasst zu werden, soll potentielle Täter an der Tatbegehung hindern. Außerdem sollen Störungen und Notfälle, die aus den o. a. kriminellen Taten tatsächlich entstehen, schnell und wirksam durch unmittelbaren Zugriff beseitigt werden können. So soll jede Videobeobachtung auf der Auswertung des lokalen Kriminalitätslagebildes basieren. Zulässig ist sie nur an jenen Orten, an denen erfahrungsgemäß Personen Straftaten vorbereiten oder verüben. Vorher- und Nachheruntersuchungen sollen über die Wirksamkeit und den fortdauernden Bedarf Auskunft geben. Jeziorsky: "Videobeobachtung ist für die Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten als Einzelmaßnahme wenig zweckmäßig. Jede Videobeobachtung wird deshalb von anderen unterstützenden Maßnahmen begleitet, wie z. B. die verstärkte uniformierte und zivile Bestreifung des Raumes, dessen Umfeld und nicht zuletzt von einer aufklärenden öffentlichkeitsarbeit." Die Videobeobachtung werde hinsichtlich ihrer Dauer und Intensität ständig auf ihre Erforderlichkeit hin überprüft. Wenn sich die Kriminalitätslage ändert, ist darauf flexibel zu reagieren. Das gilt auch, wenn sich bei einigen Delikten Verdrängungseffekte zeigen sollten. Entweder muss die Videobeobachtung den neuen örtlichkeiten folgen, oder die verdrängten Täter sind mit anderen Maßnahmen gezielt zu verfolgen. Der Innenminister ist von der Wirksamkeit der Videobeobachtung, aber auch von der sorgfältigen Anwendung durch die Polizei überzeugt. Jeziorsky: "Videobeobachtung unterstützt die Polizei bei ihrem Kampf gegen Kriminalität und wird unsichere Plätze wieder sicher machen." Die Polizei wird die Kommunen in die Videobeobachtung einbinden. Dies ist auch im Sinne der erst jüngst mit Kabinettsbeschluss verabschiedeten Offensive kommunale Kriminalprävention. Sorgen bereitet dem Minister gegenwärtig noch die technische Ausstattung. alle 12 in der Landespolizei verfügbaren Systeme sind voll ausgelastet. Aktuell sind Geräte in Magdeburg (Ernst-Reuter-Allee und Eiskellerplatz (vorbereitet) Schönebeck (Bahnhofsvorplatz) Halle (Marktplatz und Landsberger Str.) Dessau (Stadtpark) Bernburg (Teichweg und Köthensche Straße). im Einsatz. Die Polizeibehörden haben bereits weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Um dem Bedarf hinreichend gerecht zu werden, wäre die Anschaffung weiterer Video-Systeme nötig. Info: Statistische Auswirkungen an den von der Polizei videoüberwachten Plätzen Magdeburg, Ernst-Reuter-Allee Zeitraum der Videobeobachtung: Seit 07.02.2002 Auswirkung: Rückgang bei Straftaten, wie z. B. Raub, besonders schwerer Diebstahl, Körperverletzung, BtM-Delikte, Sachbeschädigungen etc., von 2001 zu 2003 um 35 Delikte (- 28 %): Schönebeck, Bahnhofsvorplatz Zeitraum der Videobeobachtung: Februar 2004 bis 10.03.2004 Auswirkung: Innerhalb einer Woche zwei Festnahmen nach Fahrraddiebstahl Der kurze Zeitraum der Videobeobachtung lässt eine aussagekräftige Auswertung der Kriminalitätsentwicklung nicht zu. Halle, Marktplatz Zeitraum der Videobeobachtung: Seit 15.12.1999 Auswirkung: Rückgang bestimmter Delikte (z. B. gefährliche Körperverletzung auf Straßen/Wegen und Plätzen, Taschendiebstahl, Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen) um 65 bis 70 Prozent Halle, Landsberger Straße Zeitraum der Videobeobachtung Seit 10.11.2003 Auswirkung: Verlagerung/Verdrängung des erkannten Schwerpunktes des BtM-Kriminalität Dessau, Stadtpark Zeitraum der Videobeobachtung: Seit 06.09.2003 Auswirkung: Rückgang der monatlich erfassten BtM-Delikte um bis zu 70 Prozent Bernburg, Teichweg und Köthensche Straße Zeitraum der Videobeobachtung: Seit 02.04.2004 Auswirkung: Noch keine Auswertung möglich Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung