Umweltministerium legt Novelle Landeswassergesetz vor Entwurf zur Anhörung freigegeben
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 052/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 052/04 Magdeburg, den 15. April 2004 Umweltministerium legt Novelle Landeswassergesetz vor Entwurf zur Anhörung freigegeben Mit einem Entwurf zur Novelle des Landes- Wassergesetzes geht das Umweltministerium jetzt in die Anhörung durch Verbände und Träger öffentlicher Belange. Die Novelle ist notwendig, um EU-Vorgaben, wie die IVU- Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen. Die EU will mit ihren Vorgaben ein hohes Schutzniveau für Luft, Wasser und Boden erreichen. Dabei soll die Umwelt künftig als Gesamtsystem behandelt werden. In der Wasserrahmenrichtlinie drückt sich das beispielsweise so aus, dass die Elbe künftig von der Quelle bis zur Mündung betrachtet wird, statt wie bisher Länderabschnittsweise. Dazu wurde bereits im März die länderübergreifende Flussgebietsgemeinschaft Elbe, mit Sitz in Magdeburg, gegründet. Umweltministerin Petra Wernicke zufolge schafft Sachsen-Anhalt mit der Novelle außerdem fortschrittliche Regelungen für den Hochwasserschutz. Darüber hinaus werden die Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung modifiziert und weitere Regelungen zum Umfang der Gewässerunterhaltung getroffen. Beispiele für änderungen: Bauverbot in überschwemmungsgebieten Das betrifft Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, sowie gewerbliche Anlagen, die nicht an den Standort gebunden sind. Nicht verboten ist jedoch der Bau beispielsweise von Bootsverleihstationen oder Anlegestellen. Schutzstreifen an Deichen Entlang der Deiche werden 5 Meter breite Schutzstreifen eingerichtet. In denen ist insbesondere das Pflügen künftig verboten, damit der Deichfuß nicht beschädigt und die Standsicherheit des Deiches nicht beeinträchtigt wird. Verpflichtung zur Wasserwehr Gemeinden dürfen Bürger zur ehrenamtlichen Tätigkeit in der Wasserwehr verpflichten und Satzungen zum Wach- und Hilfsdienst erlassen. Weniger Bürokratie bei dezentraler Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen) Liegt ein genehmigtes Konzept vor, können Gemeinden künftig ganze Teile des Gemeindegebiets aus ihrer Beseitigungspflicht ausschließen. Bisher war dass nur einzelfallweise möglich. Beiträge für Unterhaltungsverbände Der Berechnungsmaßstabes für die Unterhaltungsbeiträge wird zugunsten von nicht versiegelten Flächen (z.B. Wald) verändert. Diese tragen in der Regel weniger zu den Kosten der Gewässerunterhaltung bei als bebaute und versiegelte Flächen. Für die unterschiedlichen Flächennutzungsarten werden daher Faktoren festgelegt. Mitsprachrecht bei Gewässerunterhaltung für Private Ausgewählte Flächeneigentümer werden stimmberechtigt in die Verbandsgremien aufgenommen. Zuordnung von Stauanlagen Die ca. 550 Stauanlagen, die den Ausbauzustand des Gewässers bestimmen und sichern sind von den Unterhaltungsverbänden zu unterhalten. Dabei geht es insbesondere um Abschlagwehre, die nur im Hochwasserfall geöffnet werden oder Anlagen, die die Sohle sichern. Unterhaltungsverbände können ¿freiwillig und gegen Kostenerstattung durch die Bevorteilten-auch andere Stauanlagen unterhalten. Eine generelle übertragung aller ca. 5560 Stauanlagen findet wegen der unzumutbaren Belastung nicht statt. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien werden auf Länder, Gemeinden, Wasserverbände sowie private Vorhabenträger aber auch die Bürger Kosten hinzukommen. Sauberes Wasser gibt es nicht zum Null-Tarif, betont Wernicke. Die Höhe lässt sich derzeit nicht genau beziffern. Sie hängt auch von Daten ab zur Gewässerqualität ab, die erst ermittelt und bewertet werden müssen. Außerdem lässt die EU bei der Wahl der Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands Entscheidungsspielräume zu. Dennoch erwartet Umweltministerin Wernicke hier ab 2006 erhebliche Kosten, insbesondere wenn es an die Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte geht. Personelle und finanzielle Kosten werden auch durch die überwachung in den geforderten repräsentativen Gewässermessnetzen entstehen. In Einzelfällen wird es auch für die Industrie höhere Kosten geben aber auch weniger Bürokratie. Denn Anlagen mit Gewässerbenutzung müssen künftig förmlich genehmigt werden, wobei aber die bislang unterschiedlichen Verfahren künftig zu einem gebündelt werden. 2004 würden davon schätzungsweise bis zu 12 Verfahren betroffen sein. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de
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