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Magdeburg, den 18.04.2004

Innenminister Klaus Jeziorsky zur Neugliederung der Verwaltung im kommunalen Raum

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 066/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 066/04 Magdeburg, den 19. April 2004 Innenminister Klaus Jeziorsky zur Neugliederung der Verwaltung im kommunalen Raum Bereits mehr als 100 freiwillige Eingemeindungen über 70 Prozent freiwilliger Zusammenschlüsse werden erwartet Seit Herbst 2003 läuft in Sachsen-Anhalt die Reform der hauptamtlich verwalteten gemeindlichen Ebene. Das Verfahren der politischen Entscheidungsfindung ist in eine freiwillige und, falls erforderlich, in eine staatliche Phase, d.h. eine Zuordnung per Erlass des Ministeriums des Innern, gegliedert. Daran schließt sich die Umsetzung an. Jeziorsky: "Das Innenministerium hat die betroffenen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise zur beabsichtigten landesweiten Bildung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften angehört. Dabei handelt es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren, wobei die Anhörungsfrist jedoch am 15. Mai 2004 endet." "Es zeichnet sich ab," so der Minister, "dass es änderungen zu den zur Anhörung gestellten Modellen nur in relativ geringer Zahl geben wird. Das ist das Ergebnis der Ende des letzten Jahres durchgeführten Kreiskonferenzen sowie zahlreicher Einzelgespräche, die darauf angelegt waren, die Eigenvorstellungen der Kommunen möglichst komplett umzusetzen, soweit dies im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leitvorstellungen und im Kontext des Gesamtgefüges möglich ist." Erfreulich sei der Umstand, dass Bewegung im Reformprozess sei, die von der kommunalen Arbeitsebene selbst initiiert werde. So seien seit dem 1. Januar 2003 insgesamt 107 freiwillige Eingemeindungen bzw. Bildung von Einheitsgemeinden wirksam geworden, hob der Minister hervor. "Die freiwillige Phase zur Bildung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden ist am 31. März 2004 abgelaufen. Damit ist aber die Möglichkeit der Selbstfindung der Kommunen im Reformprozess nicht abgeschlossen. Auch jetzt ist die freiwillige Bildung von Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden noch möglich, wenn sie einer landesweiten Schaffung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften durch Verordnung nicht entgegensteht," so Jeziorsky. Grundsätzlich könne gesagt werden, dass in einer Vielzahl von Gemeinden die notwendigen Beschlüsse bereits gefasst wurden bzw. noch gefasst werden. Bis zum Ende der Anhörungsfrist werde damit gerechnet, dass in gut zwei Drittel der Fälle die Grundlagen für die freiwillige Bildung leistungsfähiger Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden geschaffen werden. Die Phase der politischen Willensbildung endet in den meisten betroffenen Gemeinden am 15. Mai 2004. An diesem Tag beginnt die Phase der praktischen Umsetzung, mit der der Reformprozess rechtstechnisch abgeschlossen wird. Aufgabe der nächsten Wochen werde es daher sein, dass die betroffenen Gemeinden Gemeinschaftsvereinbarungen beschließen und dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorlegen. Das weitere Verfahren wird sich wie folgt gestalten: In den Fällen, in denen die Auswertung der bis zum 15. Mai 2004 eingegangenen Stellungnahmen die vorgeschlagene Zuordnung als geboten erscheinen lässt, wird das Landesverwaltungsamt den betroffenen Gemeinden eine Frist zum Abschluss einer Gemeinschaftsvereinbarung in den zur Anhörung gestellten Strukturen setzen. Die Frist wird so bemessen sein, dass die betroffenen Gemeinden nochmals die Gelegenheit erhalten, sich freiwillig eine Gemeinschaftsvereinbarung zu geben. Sobald eine Gemeinschaftsvereinbarung genehmigt ist, ist das Verfahren für die jeweils beteiligten Kommunen beendet. In den Fällen, in denen die Auswertung der bis zum 15. Mai 2004 eingegangenen Stellungnahmen eine andere Zuordnung als geboten erscheinen lässt, erfolgt eine neue Anhörung durch das Innenministerium. Im Anschluss an die neue Anhörung wird das Landesverwaltungsamt den betroffenen Gemeinden eine Frist zum Abschluss einer Gemeinschaftsvereinbarung setzen. Sobald eine Gemeinschaftsvereinbarung genehmigt ist, wird das Verfahren beendet. In allen anderen Fällen wird der Fristsetzung eine Verordnung des Ministeriums des Innern folgen. Der Minister appellierte an die Gemeinden: "Dort, wo noch nicht geschehen, sollte der kommunalpolitische Entscheidungsprozess schnellstmöglich abgeschlossen und das Ergebnis dem Ministerium bis zum 15. Mai berichtet werden. Die Kommunen, die sich gefunden haben, sollten unmittelbar in die Abschlussphase eintreten und eine Gemeinschaftsvereinbarung zur Bildung bzw. Erweiterung einer leitbildgerechten Verwaltungsgemeinschaft abschließen. Die Gemeinschaftsvereinbarungen sollten schnellstmöglich von den betroffenen Kommunen beim Landesverwaltungsamt zur Genehmigung eingereicht werden." Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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