: 160
Magdeburg, den 26.04.2004

Graffiti: Sachsen-Anhalt startet mit Baden-Württemberg Bundesratsinitiative

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/04 Magdeburg, den 27. April 2004 Graffiti: Sachsen-Anhalt startet mit Baden-Württemberg Bundesratsinitiative Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg wollen sich auf Bundesebene gemeinsam für schärfere Regelungen bei der strafrechtlichen Ahndung von Graffiti einsetzen. Dies beschloss Sachsen-Anhalts Landesregierung am heutigen Dienstag. Mit der Bundesratsinitiative soll der Bundestag aufgefordert werden, einen seit Mitte Dezember 2002 vorliegenden Entwurf des Bundesrates für ein Graffiti-Bekämpfungsgesetz zügig zu verabschieden.  Die Landesregierung Baden-Württembergs wollte die Initiative ebenfalls am Dienstag beschließen. Das Gesetzgebungsverfahren dürfe auf Bundesebene nicht länger blockiert, sondern müsse beschleunigt werden, begründete Justizminister Curt Becker den Vorstoß. Durch das illegale Besprühen und Bemalen privater und öffentlicher Gebäude entstünde bundesweit schätzungsweise ein volkswirtschaftlicher Schaden von jährlich rund 200 Millionen Euro. Hinzu kämen etwa Schäden bei den Bahnen in Höhe von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. ¿Bei der strafrechtlichen Ahndung bestimmter Formen von Graffiti gebe es derzeit eine gesetzliche Regelungslücke¿, betonte der Ressortchef. Außerdem sei die Verfolgung illegaler Graffiti oftmals mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrates, der damals von mehreren Bundesländern darunter auch Sachsen-Anhalt, eingebracht worden war, soll jegliches Anbringen von Graffiti gegen den Willen des Eigentümers strafbar sein. Nach der derzeitigen Rechtslage gilt der Tatbestand der Sachbeschädigung nur dann als erfüllt, wenn die Substanz des Gebäudes erheblich verletzt oder die technische Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt wurde. Die bloße Veränderung des Erscheinungsbildes sei bislang nicht als Sachbeschädigung angesehen worden, betonte Becker. Er verwies darauf, dass derzeit drei Gesetzesintiativen zur lückenlosen Strafbarkeit illegaler Graffiti im Bundestag liegen. Neben dem Entwurf der Länderkammer gebe es Gesetzesinitiativen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP.  ¿Da es offenbar keine einheitliche Meinung innerhalb der rot-grünen Regierungsfraktionen gibt, werden die Gesetzesinitiativen in unerträglicher Weise zögerlich behandelt¿, kritisierte Minister Becker. Es sei jedoch nicht hinnehmbar, ¿dass die Städte zunehmend verschandelt werden, während praktikable Gesetzesvorhaben im Bundestag nicht weiterverfolgt werden¿, monierte der Minister. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung