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Magdeburg, den 26.04.2004

Innenminister Jeziorsky legt Bericht über Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Wahlkreisgrenzen vor

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 158/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 158/04 Magdeburg, den 27. April 2004 Innenminister Jeziorsky legt Bericht über Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Wahlkreisgrenzen vor Die Landesregierung hat nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky die Pflicht, dem Landtag spätestens 24 Monate nach Beginn der Wahlperiode (also bis zum 16. Mai 2004) einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen vorzulegen. Dieser heute im Kabinett vorgestellte Bericht dient als Grundlage für die vom Landtag zu regelnde Wahlkreiseinteilung im Land Sachsen-Anhalt. Er stellt die Veränderung der Bevölkerungszahl in den Landkreisen seit dem letzten Wahlkreisbericht (2000) sowie die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise fest. Jeziorsky: ¿Das Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften von 2001 reduzierte die Anzahl der Wahlkreise für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45. Der vorgelegte Bericht enthält Vorschläge zur Wahlkreisreduzierung und zu Veränderungen von Wahlkreisgrenzen durch Gemeindegebietsumbildungen bzw. Neubildung von Gemeinden. Die Vorschläge zu den Wahlkreisänderungen sind mit den im Landtag vertretenen Fraktionen erörtert worden.¿ Zunächst wurde anhand der fortgeschriebenen Zahlen der Statistik für die deutsche Bevölkerung am 30.9.2003 die Bevölkerungsentwicklung untersucht. Insgesamt ist in Sachsen-Anhalt seit 1999, dem letzten Berichtsstand, eine Abnahme der deutschen Bevölkerung um 134.536 Personen (- 5,15 %) zu verzeichnen. Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung beträgt - bei angestrebten 45 Wahlkreisen - die Durchschnittsgröße eines Wahlkreises 55.057 Personen. Nach dem Landeswahlgesetz darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl nicht um mehr als 20 % nach oben oder unten abweichen. Damit soll erreicht werden, dass möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden. Folgende Wahlkreise mit Abweichungen ab 15 % zum berechneten Wahlkreisdurchschnitt wurden näher untersucht: Wahlkreis 01/Salzwedel        - 16,6 % Wahlkreis 09 /Oschersleben      - 17,9 % Wahlkreis 34/Sangerhausen           - 21,6 % Wahlkreis 45/Querfurt        - 19,7 % sowie die Wahlkreise der drei Kreisfreien Städte 10 ¿ 14   Magdeburg      - 17,4 % 28 ¿ 29   Dessau        - 21,3 % 39 ¿ 43   Halle              - 16,9 %. Daraus ergeben sich folgende Vorschläge zur Reduzierung der Wahlkreise von 49 auf 45: Verringerung der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Magdeburg von 5 auf 4 Wahlkreise mit Herauslösung der Verwaltungsgemeinschaft Gommern. Verringerung der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Halle von 5 auf 4 Wahlkreise. Neueinteilung des Gebietes der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt: Wegfall des Wahlkreises 33/Ballenstedt. Neueinteilung der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg: Wegfall des Wahlkreises 25/Roßlau. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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