Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/04 Magdeburg, den 27. April 2004 Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Nachtragshaushalt 2004 beschlossen. Er soll nach den Vorstellungen der Regierung im Mai in den Landtag eingebracht werden. Der Nachtragshaushalt sieht eine zusätzliche Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 368 Millionen Euro vor. ¿Die Steuerausfälle machen einen Nachtragshaushalt unabdingbar¿, sagte Finanzminister Karl-Heinz Paqué. So fange der Nachtrag auch die Ausfälle auf, die sich durch die Umsetzung der Steuerreformen der Bundesregierung in diesem Jahr ergäben. Es zeichne sich ab, dass auf das Land in diesem Jahr Steuerausfälle in Höhe von rund 80 Millionen Euro zukommen. Auch das nun feststehende und jetzt mit dem Nachtrag zu etatisierende Defizit aus dem vergangenen Jahr, das eine Höhe von rund 353 Millionen Euro erreiche, sei vor allem den enormen Steuerausfällen geschuldet. Die Steuerausfälle 2003 erreichten eine Höhe von 352 Millionen Euro. Gespräche des Finanzministers in Brüssel hatten ergeben, dass Sachsen-Anhalt in diesem Sommer noch für den Haushalt 2003 ausstehende EU-Gelder aus der Förderperiode 1994-1999 erhält. Dadurch ergibt sich die endgültige zu etatisierende Höhe des Defizites 2003. Der Nachtragshaushalt sei auch notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Gelder aus dem Operationellen Programm (OP) 2000-2006 optimal einsetzen zu können, so der Finanzminister. Im Rahmen der Halbzeitevaluierung des OP hatte Sachsen-Anhalt einen Änderungsantrag bei der EU-Kommission eingereicht, der in Bälde von der EU entschieden wird. Weiterhin hat die EU die sogenannte Leistungsreserve des OP für Sachsen-Anhalt freigegeben. Für beide Maßnahmen bedarf es einer haushalterischen Ermächtigung, um mit den neuen Ansätzen schon in diesem Haushaltsjahr arbeiten zu können. Die bisher vorliegende Entwicklung des Steueraufkommens rechtfertige die Aufstellung des Nachtragshaushaltes zum jetzigen Zeitpunkt, so Paqué. Er rechne auf Grund der vorliegenden Zahlen über das Steueraufkommen in 2004 mit keinen größeren Abweichungen von den 80 Millionen Euro, sagte der Minister weiter. Sollten sich dennoch Veränderungen ergeben, könnten diese ohne weiteres während des parlamentarischen Verfahrens in den Planentwurf fließen. Finanzminister Karl-Heinz Paqué sagte, mit dem Beschluss zum Nachtragshaushalt könne in Kürze wieder zum normalen Haushaltsvollzug übergegangen werden. Der Finanzminister hatte am 23. Januar eine Bewirtschaftungsmaßnahme verfügt, wonach zunächst nur 50 Prozent der konsumtiven und 80 Prozent der investiven Mittel frei gegeben wurden. Paqué betonte, die Landesregierung habe großen Wert darauf gelegt, die Erhöhung der Neuverschuldung so gering wie möglich zu halten. Im Zuge der Aufstellung des Nachtragshaushaltes hätten die Ressorts große Anstrengungen unternommen, im laufenden Haushalt Einsparpotential zu realisieren. Durch die nunmehr fast vollständig erfolgte Vertitelung der Globalen Minderausgabe in Höhe von 100 Millionen Euro ist deren Erwirtschaftung sichergestellt. Darüber hinaus sind von den Ministerien weitere Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro erbracht worden. ¿Ich weiß, dass dies den Ressorts einiges abverlangt hat¿, sagte Paqué. ¿Doch wir müssen weiterhin sparen, um die Konsolidierung der Landesfinanzen voran zu bringen.¿ So sei es der Landesregierung gelungen, das Ausgabevolumen - abzüglich des etatisierten Jahresfehlbetrages - im Nachtragshaushalt gegenüber dem Plan 2004 um rund 0,55 Prozent zu senken (siehe Anlage 4). Bereits mit der Verabschiedung des Haushaltes 2004 seien die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2003 um 2,3 Prozent abgesenkt worden (bereinigt um die Hochwassermittel). ¿Insgesamt ergibt sich gegenüber 2003 eine Senkung der Ausgaben von fast drei Prozent. An dieser Zahl zeigt sich, dass die Landesregierung es mit dem Sparen unvermindert ernst meint¿, so der Finanzminister. Er wies darauf hin, dass der Nachtrag die Verfassungsgrenze um rund 400 Millionen Euro überschreitet. ¿Das war unvermeidbar und ist der unerwartet starken und lang anhaltenden Rezession der Wirtschaft in Deutschland geschuldet, die zu enormen Steuerausfällen geführt hat. Es ist unmöglich, im konsumtiven Bereich des laufenden Haushaltes 400 Millionen Euro einzusparen¿, so Paqué weiter. Sachsen-Anhalt spiele da keine Sonderrolle und sei in einer ähnlichen Situation wie andere Länder auch. ¿Ohne das vor allem durch Steuerausfälle bedingte Jahresdefizit aus 2003 und den Sonderfaktor Lehrerarbeitszeitkonten (fast 260 Millionen Euro) bewegt sich das Ausgabevolumen deutlich unter der Verfassungsgrenze¿, betonte Paqué. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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