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Magdeburg, den 04.05.2004

(StA MD-ZwSt HBS) Rechtsmittel im sogenannten "ZORA-Verfahren"

3 von 4 Verurteilten haben fristgemäß eine Woche nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel beim Amtsgericht Halberstadt eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet.Gleiches gilt für den Angeklagten Sören R., der offenbar mit seinem Urteil einverstanden ist: Das Jugendschöffengericht setzte die Verhängung einer Jugendstrafe gem. § 27 JGG für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung aus. Diese bedingte Verurteilung setzt voraus, dass nicht mit Sicherheit beurteilt werden kann, ob für den Angeklagten eine Jugendstrafe wegen sogenannter "schädlicher Neigungen" erforderlich ist. Für diesen Fall wird die Schuld des Angeklagten festgestellt und die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Steven M. hat seine Verurteilung zu 2 Jahren und 4 Monate Jugendstrafe nicht akzeptiert und angefochten. Gleiches gilt für die Erwachsenen Stephan R. und Lutz S., die jeweils zu 1 Jahr und 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden; die Verurteilung von Lutz S. wurde zur Bewährung ausgesetzt.Auch der Geschädigte V. hat als Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt.Innerhalb eines weiteren Monats ist entweder das Rechtsmittel als Revision zu bestimmen und zu begründen, andernfalls ist von einer Berufung auszugehen. Bei der Berufung wird über das Urteil vollständig neu verhandelt. Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.Da die Rechtsmittel auch beschränkt werden können, kann erst nach Ablauf der 1-monatigen Begründungsfrist genauer darüber berichtet werden, mit welcher Zielstellung die Rechtsmitteleinlegung erfolgte. Helmut Windweh Pressesprecher Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}

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