(StA MD-ZwSt HBS) Haftbefehle im sogenannten "Touareg-Verfahren" durch Landgericht Magdeburg aufgehoben!
Mit Beschlüssen vom 30.04.04 hat das Landgericht ? 1. Strafkammer ? in Magdeburg die Haftbefehle gegen die Beschuldigten D. und S. aufgehoben. Das Landgericht geht davon aus, dass ? jedenfalls zur Zeit ? eine der Voraussetzungen des Haftbefehls, nämlich der dringende Tatverdacht, nicht gegeben ist.Mit "dringendem Tatverdacht" wird die Tatsache umschrieben, dass eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen muß, dass der Beschuldigte die Tat als Täter oder Teilnehmer begangen hat. Nach Ansicht des Landgerichts liegen jedoch keine Hinweise vor, die für eine direkte, konkrete Tatbeteiligung sprechen: Zeugenaussagen oder objektiv verwertbare Spuren seien ? bisher ? nicht vorgelegt worden.Eine Einbeziehung der Täter aufgrund der Klammerwirkung des Bandenbegriffes ? die Haftbefehle ergingen wegen schweren Bandendiebstahls (Straferwartung 1 Jahr bis 10 Jahren Freiheitsstrafe) ? hat das Landgericht nicht nachvollzogen.Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Ermittlungsbehörden nunmehr die Akten zuklappen müssen: Das Landgericht hat ausdrücklich hinreichenden Anfangsverdacht bejaht, so dass jetzt mit Hochdruck Material für die Anklage gesammelt wird. Für eine Anklage ist "hinreichender Tatverdacht" ausreichend, also ein Weniger an Tatverdacht wie bei einer Freiheitsentziehung durch Haftbefehl notwendig ist. Zum Haftgrund der Fluchtgefahr brauchte das Landgericht nicht mehr Stellung zu beziehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Haftgrund in jedem Stadium des Verfahrens von hier aus neu geprüft werden wird.Helmut WindwehPressesprecher Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Arial","sans-serif"; mso-fareast-language:EN-US;}
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