Europawahl und Kommunalwahlen 2004 Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen
Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/04 Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/04 Magdeburg, den 19. Mai 2004 Europawahl und Kommunalwahlen 2004 Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen Wahlberechtigte Personen, die am Tag der Europawahl und den Kommunalwahlen am Sonntag, dem 13. Juni 2004, nicht persönlich an der Urnenwahl im Wahllokal teilnehmen können, weil sie beispielsweise verreist sind oder aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind, haben die Möglichkeit, bei ihrer bekannten Wahlbehörde die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich oder mündlich vor Ort anzufordern bzw. dort sofort zu wählen. Die Wahlbriefe müssen bei Postbeförderung bis spätestens am Donnerstag, 10. Juni 2004, in die Briefkästen eingeworfen werden, um noch rechtzeitig in die Wahlbüros zur Auszählung zu gelangen. Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person seines Vertrauens schriftlich bis 15 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen für sich bei der Wahlbehörde abzuholen. Der Wähler hat in diesem Fall selbst dafür zu sorgen, dass die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr wieder bei der von der Wahlbehörde angegebenen Stelle abgegeben werden. Impressum: Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt Geschäftsstelle Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-51 83 Fax: (0391) 567-55 75
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