Kabinett gibt KiFöG-Novelle zur Anhörung frei / Sozialminister Kley: Kinderförderungsgesetz hat sich in der Praxis bewährt
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 194/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 194/04 Magdeburg, den 18. Mai 2004 Kabinett gibt KiFöG-Novelle zur Anhörung frei / Sozialminister Kley: Kinderförderungsgesetz hat sich in der Praxis bewährt Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Gesetzesnovelle zum Kinderförderungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Sozialminister Gerry Kley zog nach einem Jahr Kinderförderungsgesetz eine positive Bilanz: ¿Es ist uns in diesem kurzen Zeitraum gelungen, ein Bildungsprogramm für Sachsen-Anhalts Kindertageseinrichtungen in der Zusammenarbeit von Erzieherinnen und Wissenschaftlern zu entwickeln. Mit diesem bundesweit bisher nicht praktizierten Ansatz setzt das Programm ¿Bildung: elementar¿ Maßstäbe. In enger Kooperation mit den vier Konsultationseinrichtungen stehen wir jetzt vor der Einführung des Bildungsprogramms in allen KiTas des Landes.¿ Das Angebot der Tagespflege werde zunehmend angenommen, so Kley, wobei festzustellen sei, dass Tagesmütter oftmals von den neuen Möglichkeiten der Landesförderung noch zu wenig wüssten. Insgesamt habe sich das Kinderförderungsgesetz in der Praxis bewährt, sagte der Minister. Er räumte aber Irritationen ein, die insbesondere dadurch entstanden seien, dass Regelungen, die in der Bundesgesetzgebung verankert sind, vor Ort mit dem Hinweis auf das KiFöG teilweise nicht umgesetzt wurden. Minister Kley nannte in diesem Zusammenhang exemplarisch die Möglichkeit der ganztägigen Betreuung von Kindern in Notsituationen, zum Beispiel bei Krankheit der Eltern. ¿Daraus haben wir die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen.¿ Neu sei im Gesetzentwurf der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder, deren Mütter im Mutterschutz sind. ¿Damit tragen wir dem Wunsch vieler Mütter Rechnung, in dieser für sie nicht immer einfachen Zeit, stärker entlastet zu werden¿, sagte Kley. Die Kosten für diese Erweiterung des Rechtsanspruches bezifferte er auf rund eine Million Euro jährlich. Die geplanten Änderungen: · Künftig sollen Kinder, deren Mütter sich im Mutterschutz befinden und somit gesetzlichen Beschäftigungsverboten unterliegen, einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von zehn Stunden täglich haben. Das heißt, dieser Anspruch besteht für die Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. · Neu aufgenommen wurde, dass das Jugendamt (entsprechend § 20 SGB VIII) Kindern in Notsituationen eine ganztägige Betreuung in Kindertageseinrichtungen gewährleisten kann und in diesem Fall ein Anspruch darauf besteht. · Das bundesrechtliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ( entsprechend § 5 SGB VIII) wird im Gesetz explizit verankert. Damit ist klargestellt, dass Eltern das Recht haben, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen verschiedenen Einrichtungen zu wählen. · Für jene Fälle, in denen das Wunsch- und Wahlrecht von den Eltern in Anspruch genommen wird, gibt es Vorgaben, um die finanziellen Folgen für die Kommunen untereinander zu regeln. Zum einen muss die so genannte ¿abgebende¿ Kommune dem Wunsch zustimmen, zum anderen werden die Erstattungen an die aufnehmende Kommune sowie die Ermittlung der Betreuungskosten festgelegt. · · Impressum: · Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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