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Magdeburg, den 17.05.2004

Landesregierung beschließt Gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 196/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 196/04 Magdeburg, den 18. Mai 2004 Landesregierung beschließt Gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu einem Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz starten. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung, einem entsprechenden Vorschlag aus Sachsen zu folgen, um die Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu verbessern. Sozialminister Gerry Kley verwies nach der Kabinettssitzung auf die noch immer bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen Verfolgern und Verfolgten: ¿Während hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi und systemnahe Amtsträger sich nach höchstrichterlichen Urteilen auf auskömmliche Rentenzahlungen verlassen können, haben jene, die Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime leisteten, oft nur eine Mindestrente zur Verfügung. Das ist auch 15 Jahre nach der Wende nicht hinzunehmen.¿ Der Gesetzentwurf sieht die monatliche Zahlung einer Opferpension von 150 bis 500 Euro für ehemalige politische Häftlinge nach mindestens einem Jahr Freiheitsentzug vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Betroffenen strafrechtlich rehabilitiert wurden beziehungsweise die Betroffenen die Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) erhielten. Die Kosten für die Opferpension sollen zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern getragen werden, wobei die alten Länder durch Umsetzung des Wohnortprinzips an den Kosten beteiligt werden sollen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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