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Magdeburg, den 23.05.2004

Stadtumbau: Landesregierung und Investitionsbank ermöglichen Vorfinanzierung von bewilligten Fördergeldern für Wohnungsabriss

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 029/04 Magdeburg, 24. Mai 2004 Stadtumbau: Landesregierung und Investitionsbank ermöglichen Vorfinanzierung von bewilligten Fördergeldern für Wohnungsabriss In Sachsen-Anhalt können Fördermittel für den Abriss von dauerhaft leerstehenden Wohnungen künftig über ein Darlehensprogramm der Investitionsbank vorfinanziert werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Programms sei ein gültiger Bewilligungsbescheid, teilte Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre mit. Die Möglichkeit der Vorfinanzierung gelte zunächst für Bewilligungen aus den Programmjahren 2002 und 2003. Nach Abschluss der notwendigen Bund-Länder-Vereinbarung soll die Möglichkeit zur Vorfinanzierung auch auf Fördermittelbewilligungen des laufenden Jahres erweitert werden. "Dieses Angebot eröffnet Wohnungsunternehmen die Möglichkeit, ihre Vorhaben deutlich schneller als bisher umzusetzen", sagte Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute in Magdeburg. Statt in Jahresscheiben stünden die Fördermittel bei Bedarf in einem Betrag zur Verfügung. Damit könne der notwendige Stadtumbau in Sachsen-Anhalt zügiger vorangebracht werden. Nach Auskunft des Ministers sind für die Stadtumbau-Programme "Abriss bzw. Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen" und "Städtebauliche Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren" in diesem Jahr einschließlich der kommunalen Mittel rund 55 Millionen Euro vorgesehen. Voraussetzung dafür sei, dass der Bund bei seiner ursprünglichen Finanzplanung für das Jahr 2004 bleibe. Parallel dazu würden die traditionellen Programme "Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen" und "Städtebaulicher Denkmalschutz" mit insgesamt rund 70 Millionen Euro fortgeführt. Zu Ihrer Information: Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern werden die Fördermittel für eine Abrissmaßnahme in fünf Jahresraten ausgezahlt. Im Interesse einer zügigen Abwicklung des Abrissvorhabens sind die Wohnungsunternehmen damit oftmals zur Vorfinanzierung der bewilligten Fördermittel gezwungen. Zwar sind diese so genannten Vorfinanzierungskosten im Rahmen des Stadtumbau-Ost-Programms förderfähig ¿ sie können also aus den bewilligten Fördergeldern bezahlt werden ¿, aber die Banken gewähren entsprechende Darlehen mitunter nur zögerlich. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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