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Magdeburg, den 25.05.2004

Wohnungswirtschaft: Bauminister Daehre schlägt Altschuldenentlastung durch Anrechnung von Investitionen vor

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 030/04 Magdeburg, 26. Mai 2004 Wohnungswirtschaft: Bauminister Daehre schlägt Altschuldenentlastung durch Anrechnung von Investitionen vor Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre hat einen Vorschlag unterbreitet, der es ostdeutschen Wohnungsunternehmen ermöglichen soll, die so genannten DDR-Altschulden durch gezielte Investitionen schrittweise zu verringern. Sein Modell sieht vor, dass die auf einer Wohnung lastenden Altschulden um den Betrag reduziert werden, der bei einer Investition in Sanierung oder Modernisierung als Mehrwertsteuer anfällt (siehe Beispielrechnung). Ein solche Option könne die bestehende Regelung zur Altschuldenentlastung für abgerissene Wohnungen wirkungsvoll ergänzen, sagte Daehre. Da es sich um zusätzliche Investitionen handele, die ohne diesen Anreiz nicht in Angriff genommen würden, entstehe für die öffentlichen Kassen kein Einnahmeverlust. "Die ausgelösten Aufträge der Wohnungsunternehmen könnten jedoch einen wichtigen Beitrag zur konjunkturellen Belebung leisten", so der Minister. Nutznießer einer verstärkten Investitionstätigkeit von Wohnungsunternehmen wären seiner Ansicht nach besonders kleine und mittelständische Baubetriebe sowie Handwerksfirmen. Nach Ansicht von Daehre gibt es trotz der notwendigen Abrissmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbau-Programms einen erheblichen Bedarf, besonders Wohnraum in guten Lagen attraktiver zu gestalten, um so dauerhaft stabile Mieteinnahmen zu erzielen. Dazu gehörten zum Beispiel der behindertengerechte Umbau und die Modernisierung nach den Bedürfnissen älterer Menschen. Die dazu notwendigen Investitionen könnten aber von den Wohnungsunternehmen wegen der Altschuldenbelastung oftmals nicht vorgenommen werden. "Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden", begründete Sachsen-Anhalts Bauminister seinen Vorstoß. Daehre verwies darauf, dass ein solches Modell wegen der steuerrechtlichen Zuständigkeit nur vom Bund umgesetzt werden könne. Er sei allerdings zuversichtlich, dass der Vorschlag eine positive Resonanz finden werde, äußerte der Minister. "Immerhin bietet sich damit eine Chance, ohne zusätzliches Geld aus öffentlichen Kassen die Lösung gleich mehrerer Probleme anzupacken." Vereinfachte Beispielrechnung: Höhe der Altschulden (WE mit ca. 60m²) EUR 4.200 Investitionssumme (normale Sanierung) EUR 25.000 Anteil der Mehrwertsteuer (16%) EUR 4.000 Altschulden EUR 4.200 ¿ Mehrwertsteuer der Investitionssumme EUR 4.000 = verbleibende Altschulden EUR 200 Hintergrundinformationen: Der volkseigene und genossenschaftliche Wohnungsneubau in der DDR wurde zu 90 Prozent mit Krediten der Staatsbank finanziert. Die restlichen zehn Prozent mussten aus Eigenmitteln aufgebracht werden. Weil es sich aus rechtlicher Sicht um wirksam abgeschlossene Verträge handelte, wurden die Kreditverpflichtungen bei der Wiedervereinigung als weiterhin bindend bewertet. Wegen der noch geringen Mieteinnahmen konnten die Wohnungsunternehmen den Schuldendienst jedoch nicht leisten. Auf Initiative der damaligen Bundesregierung boten die Banken deshalb ein einseitiges Zahlungsmoratorium an und gewährten für den Zeitraum von 1990 bis 1993 eine Stundung. Bei Ablauf des Moratoriums am 31. Dezember 1993 hatten die Altverbindlichkeiten der Wohnungswirtschaft in den ostdeutschen Ländern einen Umfang von rund 26 Milliarden Euro. Inzwischen beträgt die Altschuldenlast etwa 11,8 Milliarden Euro. Rund 1,9 Milliarden davon entfallen auf die Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt. Bei einem durchschnittlich auf eine Wohnung im Jahr entfallenden Kapitaldienst in Höhe von 665 Euro entfallen allein 410 Euro auf die Altschulden. Harald Kreibich Impressum: Ministerium für Bau und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mbv.lsa-net.de

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