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Magdeburg, den 08.06.2004

Einigung zum Grundsicherungsgesetz: Kommunen bekommen vom Land 15,6 Millionen Euro / Minister Gerry Kley: Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 066/04 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 066/04 Magdeburg, den 9. Juni 2004 Einigung zum Grundsicherungsgesetz: Kommunen bekommen vom Land 15,6 Millionen Euro / Minister Gerry Kley: Wir lassen die Kommunen nicht im Regen stehen Magdeburg. Die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt erhalten vom Land als Ausgleich für die finanziellen Mehrbelastungen durch das Grundsicherungsgesetz 15,6 Millionen Euro. Darauf verständigten sich Vertreter des Finanz- und Sozialministeriums und der kommunalen Spitzenverbände Ende letzter Woche. Das Kabinett stimmte dieser Lösung in seiner gestrigen Sitzung zu. Minister Gerry Kley zeigte sich am Mittwoch in Magdeburg mit der erzielten Lösung zufrieden: ¿Wir haben Wort gehalten und die Forderungen der Landkreise und kreisfreien Städte auf der Grundlage ihrer Erhebungen sorgfältig geprüft. Das Ergebnis liegt nun auf dem Tisch und zeigt, dass wir trotz knapper Landeskassen die Kommunen, die alle ebenfalls in einer äußerst schwierigen Finanzlage sind, nicht im Regen stehen lassen. ¿ Kley sagte, mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis hätten sich die Verfassungsklagen der Landkreise Weißenfels und Aschersleben-Staßfurt erledigt. Somit habe ein langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit verhindert werden können. Die Eckwerte · Die Lösung sieht vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte rund 10, 4 Millionen Euro für die tatsächlich im Jahr 2003 eingetretene und nachgewiesene Belastung erhalten. Der Ausgleich wird über den Nachtragshaushalt 2004 bereit gestellt. · Für die noch nicht nachgewiesenen Belastungen im Jahr 2003 und im ersten Halbjahr 2004 werden an die Kommunen die Hälfte des nachgewiesenen Betrages aus 2003, also 5,2 Millionen Euro ausgereicht. Auch dieser Betrag soll noch in den Nachtragshaushalt 2004 eingestellt werden. · Im Übrigen werden Belastungen der Kommunen durch das Grundsicherungsgesetz in den Jahren 2003 und 2004  durch Entlastungen kompensiert, die sich für die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Übernahme der ambulanten Hilfen durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Land ab dem 1. Juli 2004 dauerhaft ergeben. · Die 15,6 Millionen Euro werden zusammen mit den vom Bund 2004 zur Verfügung gestellten rund 10 Millionen Euro an die Kommunen weitergeleitet. Land und Kommunale Spitzenverbände werden hierzu gemeinsam einen Verteilerschlüssel entwickeln, der die tatsächliche Belastung der einzelnen Gebietskörperschaften widerspiegeln wird. Zum Grundsicherungsgesetz Das Bundes-Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsgesetz ¿ GSiG) ist zum 01. 01. 2003 in Kraft getreten. Anliegen des Gesetzes war es insbesondere, die ¿verschämte Armut¿ bei älteren Menschen zu bekämpfen. Indem der Unterhaltsrückgriff auf Angehörige beschränkt wurde, sollten Antragsberechtigte darin bestärkt werden, die Leistungen zu beantragen. Antragsberechtigt sind Frauen und Männer, die in der Bundesrepublik leben und das 65. Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise das 18. Lebensjahr vollendet haben und erwerbsgemindert sind. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro der unterhaltsverpflichteten Angehörigen wird der Unterhaltsanspruch berücksichtigt. Die Grundsicherungsleistung wird an Stelle von Sozialhilfe gewährt. Zum 01. 01. 2005 wird das Grundsicherungsgesetz in das SGB XII überführt und damit aufgehoben. Nach SGB XII übernimmt dann das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe wieder die Kosten der Grundsicherungsleistungen für vollstationäre betreute Leistungsberechtigte. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

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