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Magdeburg, den 08.06.2004

Jeziorsky: Wieder grünes Licht für Grundstücksmarkt in Sachsen-Anhalt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 103/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 103/04 Magdeburg, den 9. Juni 2004 Jeziorsky: Wieder grünes Licht für Grundstücksmarkt in Sachsen-Anhalt Innenminister Klaus Jeziorsky zeigte sich erfreut über das Resultat eines intensiven Gespräches mit dem Präsidenten des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BAROV), in dessen Ergebnis entschieden wurde, mehr Personal für die Bearbeitung und Erteilung der sogenannten Negativ-Atteste für den Grundstücksverkehr einzusetzen. "Seit Jahresbeginn mussten wir feststellen", so Jeziorsky, "dass die dringend benötigten Negativ-Atteste im Grundstücksverkehr nur noch sehr schleppend erteilt wurden." Solange jedoch kein Negativ-Attest erteilt werde, könne die jeweils zuständige Behörde keine Grundstücksverkehrsgenehmigung erteilen, was aber unbedingt notwendig sei, um den Grundstückskaufvertrag auch ins Grundbuch eintragen zu können und entsprechende Investitionen vorzunehmen. "Die Verzögerung der Grundstücksumschreibungen stellt ein erhebliches Investitionshindernis in den neuen Ländern dar", betonte auch Justizminister Curt Becker. Nach Auskunft der Notarkammer könnten allein in Sachsen-Anhalt derzeit etwa 3.000 Grundstücksgeschäfte nicht vollzogen werden. Bislang sei immer besonderer Wert darauf gelegt worden, dass Negativ-Atteste nach der Grundstücksverkehrsordnung beschleunigt erteilt werden, damit der Grundstücksverkehr nicht unnötig behindert werde. Beide Ressortchefs zeigten sich zufrieden über die Entscheidung des BAROV, ca. 70 zusätzliche Mitarbeiter für die Bearbeitung der anstehenden Anträge einzusetzen. Bereits im Mai seien erste positive Auswirkungen spürbar gewesen und 1.200 Atteste erteilt worden. Der Leiter des Amtes, Dr. Kittke, rechnet damit, dass im Laufe der nächsten Monate der entstandene Rückstau aufgearbeitet werden könne. Info: Mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Entschädigungsrechtsänderungsgesetz können in Ostdeutschland Grundstücke nur dann verkauft oder gekauft werden, wenn beim Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen keine Anträge auf Rückübertragung vorliegen. Bislang war die Genehmigung erteilt worden, wenn dem Amt oder Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen kein Antrag auf Rückübertragung vorgelegen hatte. Aufgrund der Neuregelung muss nun jedoch bei allen drei ämtern nach Anträgen auf Rückübertragung gefragt werden. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de

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